| Auszug aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Nr. C 104/70, Abs 1 9 |
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Aus dem Recht der Freiheit der Erziehung folgt wesensnotwendig die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die praktische Wahrnehmung dieses Rechts auch finanziell zu ermöglichen und den Schulen die zur Durchführung ihrer Aufgaben und zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderlichen öffentlichen Zuschüsse ohne Diskriminierung der Organisatoren, der Eltern, der Schüler oder des Personals zu den gleichen Bedingungen zu gewähren wie sie die entsprechenden öffentlichen Unterrichtsanstalten geniessen. |
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Zusammenstellung und Formatierung: GEB-Konstanz VERTRAG ÜBER EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA
Artikel II-74 Recht auf Bildung (1) Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung. (2) Dieses Recht umfasst die Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen. (3) Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln. Artikel II-84 Rechte des Kindes (1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. (2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein. (3) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.
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Der Gesamtelternbeirat der Stadt Konstanz stellt sich vor, gibt Einblick in seine Vergangenheit, erläutert seine aktuelle Arbeit und vermittelt seine Visionen.
Konstanzer Eltern möchten über die Schulen ihrer Kinder wohl informiert sein. Bei 'Schulentwicklung' geht es um die Zukunft der Schulen allgemein. Als Elternbeirat muss man hierüber sachkundig sein.
Elternrechte und Elternpflichten werden in den Konventionen und Gesetzbüchern gezeigt. Elternvertreter müssen sich mit dem Schulrecht vertraut machen. Errungenschaften will zeigen, was Sozialwerke und Initiativen leisten.
Die ehrenamtliche Arbeit als Elternvertreter oder Elternbeirat soll mit Rat und Organisationsmitteln unterstützt werden. Schulische und familiäre Erziehung greifen ineinander. Elternschaft muss erlernt werden. Vielleicht finden Sie bei uns ein paar nützliche Beiträge.
Online bereit gehaltene Protokolle und Einladungen senken den Papierverbrauch und sparen Zeit. Auch was der GEB in der jüngsten Vergangenheit publiziert hat, ist für die neu hinzu kommenden Eltern von Interesse.
Was hat sich auf unserer Homepage getan? Ein Ferienkalender ist zur Hand mit der Anzeige ein Jahr im Voraus. Einladungen zum Thema Kindererziehung, Schule und Bildung in der Region sollten Sie auch bei uns finden.