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Ballonfahren mit photocolor Kreuzlingen, Schweiz, die oft über Konstanz Richtung NordOst fahren
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Viele Schwäne brüten am Bodensee...
Bild: Schwan, Cornelia Hipp; www.cohipp.de/kunst






 
Klassenordnung
Es ist eine Errungenschaft, wenn sich Lehrer und Schüler auf eine Klassenordnung einigen können nach folgendem Modus:
Schüler und Schülerinnen der Klassen geben sich gemeinsam mit den Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen zu Beginn des Schuljahres Klassenordnungen. Die Fachlehrer und Fachlehrerinnen können sich an der Erstellung der Klassenordnungen beteiligen. Die Klassenordnung kann jederzeit ergänzt oder verändert werden; sie darf nicht im Widerspruch zur Schulordnung stehen. Die Eltern erhalten eine Kopie der Klassenordnung.
Kleine Auswahl an Beispielen für:
Regelungen in einer Klassenordnung







Die Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf guten Unterricht und die Pflicht, ihn störungsfrei zu ermöglichen.
Die Lehrer haben ein Recht auf störungsfreien Unterricht und die Pflicht, ihn gut zu gestalten.
Rechte und Pflichten müssen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.
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Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
Ich halte meine Unterrichtsmaterialien bereit.
Ich setze mich auf meinen Platz, wenn die Lehrerin/der Lehrer die Klasse betritt.
Ich höre aufmerksam zu und nehme aktiv am Unterricht teil.
Ich lasse andere ausreden. Wenn ein Mitschüler oder Lehrer redet, sollten die anderen still sein.
Ich spreche erst, wenn ich dazu aufgefordert werde.
Ich esse, kaue und trinke nur in den Pausen.
In den kleinen Pausen soll der Klassenraum nicht verlassen werden.
Kein "fremder" Besuch in den Pausen.
Ich halte meinen Klassenraum sauber.
Man sollte im Klassenraum nicht laufen und schreien.
Nicht mit kleinen oder großen Gegenständen werfen.
Ich behandele meine Mitschüler und die Lehrerinnen und Lehrer freundlich und rücksichtsvoll.
Ich befolge die Anweisung der Lehrerin/des Lehrers.
Ich beleidige und bedrohe niemanden und wende keine Gewalt an. Man sollte Mitschüler respektieren und sich so verhalten, dass niemand verletzt wird.
Ich gehe sorgfältig mit dem Eigentum anderer um und bezahle für selbstverschuldete Schäden.
Ich darf ohne Erlaubnis kein fremdes Eigentum benutzen.
Ich halte mich an die Unterrichtssprache Deutsch oder Englisch.
Die Schultasche sollte so untergebracht werden, dass niemand fällt.
Ich packe meine Tasche erst nach Beendigung des Unterrichts.
Ich erledige meine Hausaufgaben regelmäßig und sorgfältig.
Ich lasse mein Handy während des Unterrichts abgeschaltet.
Ich höre während des Unterrichts keine Musik.
Bitte nicht auf die Fensterbänke setzen.
Die "Dienste" sollen ordentlich ausgeführt werden.

Ich erkenne diese Regeln an und werde sie einhalten. Wenn ich gegen diese Klassenordnung verstoße, belaste ich die Gemeinschaft. Ich muss mit Konsequenzen rechnen.
 
 

Bezeichnung

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Bemerkung

Klassenordnung. Die Regeln wurden zusamnmengestellt von verschiedenen im WWW gefunden Beispielen für eine Klassenordnung.

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Klassen- bzw. Schulfahrten

Entnommen aus:

2. Handreichung für Elternsprecher in Sachsen

Elterngestalten Schule mit – aber wie?

Herausgeber: Landeselternrat Sachsen, Geschäftsstelle,
Hoyerswerdaer Straße 1, 01099 Dresden,Tel. 0351 56347-32, Fax 56347-33
E-Mail geschaeftsstelle@ler-sachsen.de

Autorin/Layout: Mechthild Wilkowski; Seite 32-33; Juli 2003;
reformatiert: GEB-Konstanz 5/2005

 

Schulfahrten

„Schulwanderungen und Schulfahrten sind ein wichtiger Bestandteil der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Sie vertiefen, erweitern und ergänzen den Unterricht.“

Lehrer, Schüler und Eltern müssen sich (z.B. in der Schulkonferenz) gemeinsam darüber verständigen, welche Vorhaben aktuell und traditionell an der Schule stattfinden sollen. Fahrten, die preiswert sind und in der näheren Umgebung stattfinden können, sind vorzuziehen. Grundsätzlich sind die Veranstaltungen rechtzeitig und ausführlich mit den Erziehungs- berechtigten und Schülern zu erörtern.

VwV des SMK zur Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten, vom 8.06.1999 MBl SMK 10/99, mit Reglungen zu:

Anzahl der Tage
Genehmigungen
Begleitpersonen
Ausschluss von Schülern
Benutzung von Fahrzeugen
Versicherungen

Welche Fahrten sind möglich?

  • Schullandheim-Aufenthalte
  • Sie ergänzen in allen Jahrgangsstufen in besonderer Weise den schulischen
    Unterricht und sollten möglichst mehrmals während der Schulzeit stattfinden. Familien (mit Freunden) können auch privat ins Schullandheim fahren.

  • Skilager
  • Fahrradtouren
  • Siehe VwV Schulfahrten, Ziffer 9.3, Infos gibt es auch bei der Unfallkasse
    Sachsen, Tel. 03521 724-314, www.unfallkassesachsen.de

    Mehr als 15 Schüler dürfen einen geschlossenen Verband bilden und dann zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. (§ 27 StV O).

  • Auslandsfahrten
  • wie zum Beispiel internationale Schülerbegegnungen oder Sprachreise. Sie sollten den höheren Klassen vorbehalten bleiben.

  • Fahrten zur politischen Bildung
  • Politische Institutionen des Freistaates Sachsen, der Bundesrepublik oder der EU sind daran interessiert, Schülern Einblick in ihre Aufgaben sowie Arbeitsweisen zu gewähren und beteiligen sich manchmal auch an Fahrkostenzuschüssen.

    (Bundesrat, Besucherdienst, Tel. 018888 9100-0, -180,
    www.bundesrat.de)

  • Fahrten zu Gedenkstätten
  • Zum Beispiel organisiert die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung(SLpB, Tel. 0351 85318-0, www.slpb.de) Schülerfahrten zu Gedenkstättennationalsozialistischen Unrechts.

  • Fahrten aus besonderem Anlass
  • Chor- und Orchesterfahrten, Fahrten von Sportmannschaften, von Arbeitsgemeinschaften sowie Projektgruppen gehören dazu.

    Sächsischer Landesverband der Schullandheime e.V.,

    Tel. 035951 30140,

    www.schullandheim.de

    „Das Schullandheim
    –Fachzeitschrift für Schullandheim- Pädagogik“,
    ISSN 0724 5262

    Kinder- und Jugend- Erholungszentren in Sachsen, Tel. 03772 22933

    www.KiEZ.com

    „ABC für Schulleitung und Schulverwaltung in Sachsen“
    (Koller/Böhme)

    Karteikartensammlung,
    Baumann GmbH,
    Tel. 09221 949204

     

    Eltern arbeiten erfolgreich mit

    Schulfahrten

    Warum sind Klassenfahrten fast so wichtig wie Unterricht?

    • Weil Schule auch Lebensraum ist!
    • Die zum Zusammenleben notwendige Toleranz und Rücksichtnahme  stärkt den Zusammenhalt der Klasse für die weitere Schulzeit.
    • Das Schüler-Lehrer-Verhältnis wird vertieft.
    • Die Ich-Bezogenheit mancher Schüler kann aufgebrochen werden.
    • Konflikte können aufgearbeitet werden, weil Zeit für persönliche  Beziehungen ermöglicht wird.
    • Persönliche Fähigkeiten können durch gemeinsam geteilte Erlebnisse  geweckt und gefördert werden.
    • Kinder und Jugendliche können die Erfahrung von freien Räumen  machen: Entdecken und Erkunden, Erlebnis und Abenteuer.
    • Lernen an interessanten Orten ist nachhaltiger als aus Büchern.
    • Die gelernte Sprache kann praktisch angewendet werden.
    • Durch gemeinsame Fahrten von Nichtbehinderten und Behinderten  kann der Umgang mit behinderten Kindern geübt werden.
    • Projekte können konzentriert und in anschaulicherem Kontext als  im Schulgebäude bearbeitet werden.
    • Kinder und Jugendliche können erleben, dass Lernen Freude macht!

    Nicht überall, wo „Schullandheim“ draufsteht, ist auch „Schullandheim“ drin.

    Der Verband Deutscher Schullandheime e.V.

    Tel. 040 8901541,
    www.schullandheim.de

    zertifiziert Einrichtungen mit einem Gütesiegel
    „Deutsches Schullandheim“ und unterscheidet damit zwischen Qualität und kommerzieller Ausrichtung

    Projektbeispiele

    - Agenda 21
    - Medienerziehung
    - Theater
    - Ältere Menschen
    - Jugendfeuerwehr
    - Erziehung zum Frieden
    z.B. Volksbund Dt. Kriegsgräberfürsorge

    Tel. 0561 7009-0

    www.volksbund.de

    - Ost-West-Begegnung

    „Gemeinsam Handeln,Voneinander lernen –Zusammenwachsen,“(Förderwettbewerb der Robert-Bosch-Stiftung)

    ISBN 3-922934-49-8

    - Go oder Schach
    - Filmtechnik
    - Salsa-Tanz
    - Modellbau

    Tel. 07261 9451212

    www.modellbau-undschule.

     

    Schulfahrten (Klassenfahrten, Klassenausflüge, ...) unterliegen in mehrerer Hinsicht detaillierten rechtlichen Regelungen:

    • hinsichtlich der Mitsprache der Eltern;
    • hinsichtlich der Finanzierung;
    • hinsichtlich der Aufsichtspflicht.

    In Deutschland fallen diese Regelungen, wie das gesamte Schulrecht, in die Kompetenz der Bundesländer. Die einschlägigen Bestimmungen sind zumeist in einem ministeriellen "Wandererlass" zusammengefasst.

    Eine Besondere Form der Klassenfahrt / Schulfahrt ist ein Aufenthalt in einem Schullandheim

    http://de.wikipedia.org/wiki/Schulfahrt

    http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=465

    Schulwanderungen und Schulfahrten

    Schulwanderungen und Schulfahrten ergänzen und bereichern vielfältig den Unterricht, sie sind für das Schulleben von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler können bei solchen Schulveranstaltungen neue Erfahrungen gewinnen; das gegenseitige Verstehen in der Gruppe und mit den begleitenden Lehrerinnen und Lehrern wird gefördert, der Sinn für Gemeinschaft gestärkt und die Bereitschaft geweckt, sich für andere einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen. Schulwanderungen und Schulfahrten sollen Bezug zum Unterricht haben.

     

    http://www.bildungsserver.de/instset.html?Id=4256

    Institution Nr.4256
    Bundesverband Erlebnispädagogik e.V. (BE)
    German Association for experiential education

    Der Bundesverband Erlebnispädagogik hat das Ziel, Wissenschaft und Praxis der Erlebnispädagogik weiter zu entwickeln und die Trennung von Theorie und Praxis zu überwinden. verbreitet den Gedanken der Erlebnispädagogik. fördert die interkulturelle Toleranz und Verständigung. fördert die Begegnung und den Austausch seiner Mitglieder. vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Sinne der vorgenannten Zielsetzung. kooperiert mit Verbänden und Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene.

    Sitz:
    Schneeberggasse 1
    88131 Lindau
    DEUTSCHLAND

    Tel.: +49 (0)8382 - 280962
    Fax : +49 (0)8382 - 280964

     

    http://www.schule-bw.de/unterricht/faecher/erdkunde/exkursbw

    Institution Nr.6792
    Netzwerk für Teamentwicklung und Weiterbildung (N.E.W. e.V.)

    Unter dem Terminus ``Erlebnispädagogik`` wird bei N.E.W. weit mehr verstanden als Outdoor-Aktionismus und Natursportarten. Im Laufe der Jahre haben die Menschen bei N.E.W. viele klassische Methoden modifiziert, viele neue Methoden erfunden, vieles alte und neue verschmelzen lassen und den Begriff ``Erlebnispädagogik`` immer wieder erweitert. Hauptthemen der N.E.W.- Pädagogik sind:
    Förderung sozialer Kompetenzen, Teamentwicklung, Persönlichkeits- entwicklung, Mensch und Natur

    Sitz:
    Marie Curie Str. 1
    79100 Freiburg
    DEUTSCHLAND

    Tel.: (0761) 401 44 44
    Fax : (0761) 401 44 55

    E-mail: info@new-ev.de
    WWW :
    http://www.new-ev.de

     

    Institution Nr.6214
    Verband Deutscher Schullandheime e.V.
    Schullandheimverband Baden-Württemberg e.V.

    Landesverband des Verbandes Deutscher Schullandheime e.V. Die Seite gibt Informationen über die im Landesverband zusammengeschlossenen Schullandheime.

    Sitz:
    Fliegenweg 4
    70439 Stuttgart
    DEUTSCHLAND

    Tel.: (0711) 80 18 76
    Fax : (0711) 80 41 87

    E-mail: verband@bw.schullandheim.de
    WWW : http://www.bw.schullandheim.de

     


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    Bemerkung

    Planungshilfe
    nachhaltige Klassenfahrten
    vom VCD

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    schöne Vorschläge

    Schullandheim-Aufenthalte

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    221 KB

    Es muss nicht immer Florenz sein
    Für Schullandheimaufenthalte gibt es auch heute noch gute Gründe
    aus: Schule im Blickpunkt 1/2007

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    Kontakt

    Der Gesamtelternbeirat der Stadt Konstanz stellt sich vor, gibt Einblick in seine Vergangenheit, erläutert seine aktuelle Arbeit und vermittelt seine Visionen.

    Konstanzer Eltern möchten über die Schulen ihrer Kinder wohl informiert sein. Bei 'Schulentwicklung' geht es um die Zukunft der Schulen allgemein. Als Elternbeirat muss man hierüber sachkundig sein.

    Elternrechte und Elternpflichten werden in den Konventionen und Gesetzbüchern gezeigt. Elternvertreter müssen sich mit dem Schulrecht vertraut machen. Errungenschaften will zeigen, was Sozialwerke und Initiativen leisten.

    Die ehrenamtliche Arbeit als Elternvertreter oder Elternbeirat soll mit Rat und Organisationsmitteln unterstützt werden. Schulische und familiäre Erziehung greifen ineinander. Elternschaft muss erlernt werden. Vielleicht finden Sie bei uns ein paar nützliche Beiträge.

    Online bereit gehaltene Protokolle und Einladungen senken den Papierverbrauch und sparen Zeit. Auch was der GEB in der jüngsten Vergangenheit publiziert hat, ist für die neu hinzu kommenden Eltern von Interesse.

    Was hat sich auf unserer Homepage getan? Ein Ferienkalender ist zur Hand mit der Anzeige ein Jahr im Voraus. Einladungen zum Thema Kindererziehung, Schule und Bildung in der Region sollten Sie auch bei uns finden.