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Viele Schwäne brüten am Bodensee...
Bild: Schwan, Cornelia Hipp; www.cohipp.de/kunst








Bildungs- und Teilhabepaket
und andere Unterstützungsmöglichkeiten in Konstanz

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Info und Empfehlung des GEB, 11/2011



Schul-Verwaltung

Wir - der GEB-Konstanz - wollen nicht vergessen zu würdigen, was die
Schulverwaltung der Stadt Konstanz
für unsere Schulen und damit für unsere Kinder leistet.

Eine gut funktionierende Schul-Verwaltung ist eine Errungenschaft.

http://www.konstanz.de/rathaus/aemter/ka/schule/

Schulverwaltung der Stadt Konstanz

Kulturamt - Schulverwaltung
Wessenbergstr. 39
78459 Konstanz

So finden Sie uns...

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.00 Uhr


Abteilungsleiter:

Uwe Schurer

Tel. 07531/900-905

SchurerU@stadt.konstanz.de


Sachbearbeitung:

Jan Mürke

Tel. 07531/900-906
Fax 07531/900-910

MuerkeJ@stadt.konstanz.de


 

Aufgaben der Schulverwaltung:


Allgemeine Schulverwaltung

  • Verwaltung städtischer Schulen
    Grund-, Haupt-, Förder-und Realschulen, Gymnasien, Schulverbund Geschw.-Scholl-Schule,
    Grundschulförderklassen, Sonderschulkindergarten für Sprachbehinderte
  • Fachamt/Koordinationsstelle in Angelegenheiten der städt. Schulverwaltung
    für die Schulen und zu anderen städt. Ämtern und Stellen
  • Erstellung von Vorlagen für den Schul-, Sport und Bäderausschuss,
    Gemeinderat der Stadt Konstanz in Schulangelegenheiten
  • Schulbericht / Schulentwicklungsplanung
  • Verwaltung und Vergabe von schulischen Räumlichkeiten nach Schulgesetz


Schulfinanzen

  • Aufstellung der Haushaltspläne im Rahmen der Budgetzuteilung für die Schulen
  • Rechnungwesen der Schulen
  • Finanzausgleich zwischen Schulträgern
  • Abwicklung von Zuschüssen


Schulbau

  • Schulraumbedarfsplanung
  • Beteiligung / Mitwirkung bei Schulbaumaßnahmen /-programmen


SchülerInnen-Beförderung

  • Allg. Organisation von Schülerbeförderungsangelegenheiten
  • Buseinsätze, Schüler-Beförderungsverträge
  • Angelegenheiten der Schüler/innen-Beförderungskostenerstattung
  • SchülerInnen-Beförderungsinformationen


Schulausstattung

  • Angelegenheiten der Lernmittelfreiheit
  • Zentrale Beschaffung und Wartung von Lehr- und Lernmitteln
  • Mitwirkung bei Angelegenheiten der Schulraumausstattung (Inventar)
  • EDV an Schulen (Konzeption, Ausstattung, Support)


SchülerInnenbetreuung

  • Durchführung / Mitwirkung von/bei Schulveranstaltungen
  • Zusätzliche Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule (Raumüberlassungen, Verwaltungsmitarbeit, Zuschuss-/Versicherungsangelegenheiten)
  • Schülerhaftpflichtversicherungen (Orientierung in Berufsfeldern)
  • Angelegenheiten "Sicherer Schulweg" in Zusammenarbeit mit dem Rechts- und Ordnungsamt
  • Verpflegung (Mitarbeit bei Aufstellung von Getränkeautomaten)


Personalangelegenheiten

  • Fachaufsichtsstelle für Schulsekretärinnen / Schulhausmeister


Informationen

  • Anfragen / Informationsaustausch / Kontakte in schulischen Angelegenheiten mit verschiedenen Stellen, Ämtern, Einrichtungen, Institutionen, Personen etc.
  • Informationsbroschüre über die Konstanzer Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen ("Wege, die Schule machen")


Kooperationsprojekte



Schul-Beratung

Schulpsychologische Beratungsstelle
Bildungsberatungsstelle

Schützenstraße 22, 78462 Konstanz
(07531) 1315-0 · Fax (07531) 1315-13
e-mail: SPBS-KN@ifk.kv.bwl.de

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Baden-Württemberg

http://www.leu.bw.schule.de/bild/fragen.html#ErzSchwierigkeiten

Zuständigkeit bei Fragen zum Schulwesen

  • Ausbildungsbeihilfe / BAföG
  • Auskünfte zur Förderung nach dem Bundesausbildungsf￶rderungsgesetz erteilt die Schule. 
    Anträge richten Sie bitte an das Amt für Ausbildungsförderung beim zuständigen Land- bzw. Stadtkreis 
    [i.d.R. ist das Amt für Ausbildungsförderung im Dezernat "Soziales" angesiedelt].

  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Hilfen bei Erziehungsschwierigkeiten erhalten Sie

  • Lernschwierigkeiten
  • Hilfen bei Lernschwierigkeiten erhalten Sie

  • Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten
  • Auskünfte bei Fragen zu Rechten und Pflichten der Erziehungsberechtigten erhalten Sie

  • Rechte und Pflichten der Schüler/innen
  • Auskünfte bei Fragen zu den Rechten und Pflichten der Schüler erhalten Sie

  • Rückstellung vom Schulbesuch
  • Auskünfte bei Fragen zur Rückstellung vom Schulbesuch erhalten Sie

  • Schullaufbahnberatung
  • Hilfen bei Fragen zur Schullaufbahn erhalten Sie

  • Überspringen einer Klasse
  • Auskünfte zur Möglichkeit des Überspringens einer Klasse erhalten Sie

  • Überweisung in eine Sonderschule
  • Auskünfte zu Fragen bei der Überweisung in eine Sonderschule erhalten Sie

  • Gefährdete Versetzung
  • Auskünfte bei gefährdeter Versetzung erhalten Sie

  • Vorzeitige Einschulung
  • Auskünfte zu Fragen der vorzeitigen Einschulung erhalten Sie

  • Wiederholung eines Schuljahres
  • Auskünfte zu Fragen der Wiederholung eines Schuljahres [auch der freiwilligen Wiederholung] erhalten Sie

  • Schülervertretung - Schülermitverantwortung (SMV)
  • Die Schülervertretung / Schülermitverantwortung in Baden-Württemberg hat ein eigenes Internetangebot, in dem die Aufgaben der Schülermitverantwortung und der Verbindungslehrer sowie einzelne Aktivitäten der Schülervertreter präsentiert werden.

    Wenn Sie sich für die SMV-Arbeit interessieren, klicken Sie hier.

  • Schüleraustausch
  • Haben Sie Fragen zum Schüleraustausch [insbesondere auch mit außereuropäischen Ländern], so wenden Sie sich bitte immer an das Regierungspräsidium Stuttgart: Abteilung 7 - Vorortstelle für den internationalen Schüleraustausch [0711/6670-243].

  • Schulpartnerschaften
  • Schulen/Schüler in den alten und neuen Bundesländern sollen durch diese Initiative des Bundespräsidenten angeregt werden, Begegnungen zwischen Schulen zu organisieren, einige Tage am Unterricht der Partnerschule teilzunehmen und in Gastfamilien untergebracht zu sein, " ... um miteinander ins Gespräch zu kommen, sich besser kennen zu lernen und Gemeinsamkeiten zu entdecken ..."

  • Schulträger
  • Die Städte und Gemeinden sind Schulträger der Grundschulen, der Hauptschulen, der Realschulen, der Gymnasien und der meisten Sonderschulen.

    Die Landkreise können unter bestimmten Voraussetzungen (nach § 2 Abs. 1 der Landkreisordnung) Schulträger von Realschulen, Gymnasien und Sonderschulen sowie aller Schulen eines Bildungszentrums sein.

    Der Landkreis tritt an die Stelle der Städte und Gemeinden, wenn

    • eine Nachbarschaftsschule für mehrere Gemeinden einzurichten ist
    • eine Realschule, ein Gymnasium oder eine Sonderschule wesentliche überörtliche Bedeutung hat 
      oder 
      die Leistungsfähigkeit einer solchen Schule sonst nicht gewährleistet ist.

    Die Landkreise bzw. die Stadtkreise sind Schulträger der

    • beruflichen Gymnasien
    • Berufsschulen
    • Berufsfachschulen
    • Berufskollegs
    • Berufsoberschulen
    • Fachschulen
    • entsprechenden beruflichen Sonderschulen

    Das Land ist Schulträger der Staatlichen Gymnasien in Aufbauform mit Heim, der Kollegs und der Heimsonderschulen.

    Das Land kann Schulträger von Versuchsschulen und von Schulen mit besonderer pädagogischen Bedeutung sein sowie von Schulen, die diese Voraussetzungen zwar nicht erfüllen, deren Schulträger jedoch bisher das Land allein war.

     



    Schülerbeförderung

    Kostenerstattung bei der Schüler-Beförderung

    Gemäß Gemeinderatsbeschluss erstattet die Stadt Konstanz Schülern die notwendigen Beförderungskosten auf der Grundlage der Satzung des Landkreises Konstanz in der jeweils neuesten Fassung.
    (Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten, SENS)
    Derzeit gelten folgende Regelungen: (Stand: Februar 2005)

    Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten, Eigenanteile:
                           (VHB = Verkehrsverbund Hegau-Bodensee)

     

    Schulart, Klassenstufe

    Mindestentfernung (kürzeste, öffentliche Wegstrecke)*

    Eigenanteil
    je Beförderungsmonat
    (für höchstens 2Kinder je Familie)**

    Grundschul-Förderklassen

    1 km

    kein Eigenanteil

    Grundschule

    3 km

    kein Eigenanteil

    Hauptschule

    3 km

    5 €,
    05/06: 15 €,
    06/07: 25 €

    Realschule

    3 km

    Preis VHB Schülerkarte z.Zt. 32 €

    Gymnasium

    3 km

    Preis VHB Schülerkarte
    z.Zt. 32 €

    Förderschule für
    Lernbehinderte
    a) Klasse 1-4
    b) ab Klasse 5



    1 km
    3 km



    kein Eigenanteil
    05/06: 15 €,
    06/07: 25 €

    Kolleg, Berufsfachschule, Berufskolleg, Berufsoberschule, Abendrealschule, Abendgymnasium, Vollzeitschüler, Berufsgrundbildungsjahr,
    Berufsvorbereitungsjahr

    3 km

    Preis VHB Schülerjahr karte z.Zt. 32 €

    Berufsschule

    20 km

    Preis VHB Schülerkarte
    z.Zt. 32 €




    Schul-Sozialarbeit

    Schul-Sozialarbeit
    Schul-Jugendarbeit
    Schul-Sozialpädagogik

    (siehe auch bei uns unter: Schulentwicklung)

                                                   

    Sozialarbeit an Konstanzer Schulen:

    Theodor-Heuß-Realschule,

    Gebhard-Schule

    Für Schüler und Schülerinnen, die vermehrt Probleme im sozialen, psychischen Bereich aufweisen, ist es wichtig, dass sie bei den SchulsozialarbeiterInnen eine Bezugsperson finden, die nicht Lehrperson (und damit Beurteilender) ist und auch nicht zur Schulverwaltung gehört.

    Die Eltern sehen in ihr ein Bindeglied zwischen ihnen und der Schule, die bei Konflikten 'neutral' vermitteln kann.

    LehrerInnen haben mit den SchulsozialarbeiterInnen Ansprechpersonen, die nicht nur die internen schulischen Probleme sehen.

    Um eine anspruchsvolle soziale Arbeit an Schulen bereits in den nächsten Jahren umsetzen zu können, bedarf es nicht nur einer Sicherung, bzw. Ausweitung der bestehenden Schulsozialarbeit, sondern die bereits in diesem oder einem angrenzenden Bereich arbeitenden Personen müssen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

    Der bisherige Einsatz von SchulsozialarbeiterInnen in Pforzheim, Karlsruhe und auch in Konstanz hat gezeigt, dass dadurch die Probleme in den Schulen weniger werden und sich das Lernverhalten bei den Schülern verbessert.

    Der Tagesspiegel

    Der Schul-Gigant wackelt
    (siehe Anhang)

     

    Zweimal war Finnland Pisa-Sieger. Doch jetzt werden viele Schulen geschlossen, es fehlt Geld für Schulpsychologen

    Gleich zweimal lagen die Finnen beim internationalen Schulvergleich Pisa ganz vorn. Besonders dem klugen System der integrierten pädagogischen Unterstützung für schwache oder zeitweise in ihrem Lernverhalten benachteiligte Schüler verdankt das finnische Schulsystem seinen außerordentlichen internationalen Ruf. Doch die dramatische Haushaltslage vieler Kommunen ist zu einer ernsthaften Gefährdung des finnischen Erfolgsrezepts geworden. …

    http://www.invia-freiburg.de/spb.htm

    IN VIA - Diözesanverband Freiburg

    IN VIA Beratungsstellen gibt es an folgender Schule in Konstanz:

    Mädchenrealschule Zoffingen
    78462 Konstanz

    Sozialpädagogische Beratung an Schulen / Schulsozialarbeit

    in enger Kooperation mit der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg.

    Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, das von IN VIA als sozialpädagogische Beratung an Realschulen und Gymnasien und Schulsozialarbeit an Haupt- und Förderschulen zur Verfügung gestellt wird. Sie ergänzt und unterstützt den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule und verankert Jugendhilfe und Schulen in verbindlicher Kooperation im Schulalltag. Sie berät Schülerinnen und Schüler bei Problemen, Konflikten mit Eltern, Lehrern, Mitschülern, Lernproblemen und anderen persönlichen Fragen, Lehrkräfte und Eltern in Erziehungsfragen, indem sie sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen in die Schule einbringt und nimmt eine Brückenfunktion zwischen den Sozialisationsinstanzen wahr. 

    Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen, Bedürfnisse, Lebenslagen und Probleme von Mädchen und Jungen macht sie Präventivangebote in Form von sozialer Gruppenarbeit und themenbezogenen Projekten, die personale und soziale Lernprozesse initiieren und Selbstwerterfahrungen ermöglichen, jenseits von Leistungsbewertung und -druck. Sie arbeitet vernetzt, indem sie die soziale Umwelt und außerschulische Bezugspersonen einbezieht; sie kooperiert mit der Schule, den Eltern sowie den regionalen Einrichtungen, Beratungsstellen, Ämtern und anderen Diensten. Sie ist bei internen Schulkonferenzen beteiligt und wirkt auf diesem Wege bei der Schulentwicklungsplanung mit. 

    IN VIA Jugendsozialarbeit an Schulen arbeitet nach folgenden Leitprinzipien:

    Ressourcenorientierung, Ganzheitlichkeit, Freiwilligkeit, Geschlechter- differenzierung, Interkulturelle Kompetenz, Partizipation, Prävention. Im Bereich Jugendsozialarbeit an Schulen sind wir ein kompetenter und langjährig erfahrener Kooperationspartner für Schulen.

    Bezeichnung

    Download

    Bemerkung

    Schulsozialarbeit in Konstanz, Aus dem SÜDKURIER vom 18.3.2006

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    Sozialarbeiter in die Schulen; Interview mit Tina Reinheimer 

    Klarer Ruf nach mehr Schulsozialarbeit, aus dem Südkurier vom 5.5.2010

    pdf

    79 KB

    Fragen an Frau Annette Funke, Haidelmoosschule 

     

    Entnommen aus:
    2. Handreichung für Elternsprecher in Sachsen
    Elterngestalten Schule mit – aber wie?

    Herausgeber: Landeselternrat Sachsen, Geschäftsstelle,
    Hoyerswerdaer Straße 1, 01099 Dresden,Tel. 0351 56347-32, Fax 56347-33

    E-Mail geschaeftsstelle@ler-sachsen.de

    Autorin/Layout: Mechthild Wilkowski; Seite 41-43; Juli 2003;
    reformatiert: GEB-Konstanz 7/2005

    Schulsozialarbeit und Schuljugendarbeit

                                                   

    Schüler machen nicht nur Probleme – sie haben vor allem Probleme, die ernst genommen werden müssen, bevor sich negative Verhaltensweisen ausbilden. Dazu brauchen sie rechtzeitig Hilfe.

    Jugendschutzgesetz
    von 26.07.02,
    BGBl*) Nr. 51/02

    *) Bundesgesetzblatt

    Eltern sollten über die Jugendhilfe Bescheid wissen.

     

    Soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit sind erklärtes Ziel unseres Staates. Außerdem sollen u.a. gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen geschaffen werden sowie besondere Belastungen des Lebens auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abgewendet oder ausgeglichen werden.

     

    So steht es in den Sozialgesetzbüchern (SGB) Nr. I bis IX, der Grundlage aller staatlichen Ausführungen und Förderungen zur Sozialgesetzgebung. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist im Achten Buch (SGB VIII, zuletzt geändert am 20.06.2002) aufgeschrieben.

    Bitte lesen Sie das Sozialgesetzbuch (SGB) Nr. VIII!

    www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/ oder

    www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/

    Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

    § 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

    Kostenlose Bestellung:
    Broschürenstelle des Bundes- ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

    Tel. 01805 329329

    E-Mail broschueren

    stelle@bmfsfj.bund.de

    www.bmfsfj.de

     

    Die Leistungen der Jugendhilfe werden von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und von Trägern der freien Jugendhilfe erbracht. Die Jugendhilfe ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Jeder örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat ein Jugendamt errichtet. Das Jugendamt besteht aus einem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Dabei hat das Sozialministerium die Rechtsaufsicht, nicht aber die Weisungsbefugnis.

    Richtlinie des SMS:
    Jugendpauschale Sachsen“
    vom 20.11.01

    SächsGVBl. Nr. 51/01
    „Ausgleichs“ -Richtlinie des SMS
    vom 20.11.01

    SächsGVBl. Nr. 51/01

    Vielfältige Angebote und Leistungen der Jugendhilfe werden angeboten und liegen u.a. im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 11ff SGB VIII).

    Angebote von Trägern der Jugendhilfe im außerunterrichtlichen Bereich werden z.B. auch durch das Kultusministerium gefördert.

    Konzeption des SMK
    zur Schuljugendarbeit
    vom 20.12.96 (MBl. 4/97)

    Konzept zur Einführung von Förderverträgen in die überörtliche Jugendarbeit, vom 12.04.99

    (MBl. SMK 07/99

    Es ist notwendig, dass sich Schule und Jugendhilfe im Wege der Zusammenarbeit sinnvoll ergänzen.

    Förderrichtlinie zur Schuljugendarbeit, vom 20.11.98

    (MBl. 1/99)

    Fördergelder kann es geben für Schulverweigerer- oder Streitschlichter- Projekte, für das Betreiben eines Schülerkaffees, für Schulsozialarbeiter- stellen, für spezielle Mädchen- oder Jungenarbeit (Street-Basketball) o.a. Jugendhilfeträger bieten auch an, Elternabende und Sprechstunden mitzugestalten. In jedem Fall sind die örtlichen Jugendämter die wichtigsten Ansprechpartner.

     

    Was bedeutet nun „soziale“ Kinder- und Jugendarbeit an der Schule?

    Es ist zu diskutieren, was an jeder konkreten Schule mit Unterstützung von Jugendhilfeeinrichtungen – präventiv – gestaltet werden kann. Dann folgt die Umsetzung: souverän und geduldig.

     

    Schulsozialarbeiter werden gebraucht

    Sie können einerseits direkt in der Schule tätig werden und andererseits Bindeglied zu anderen Bereichen der Jugendhilfe außerhalb von Schule sein. In jedem Fall aber müssen Fachkräfte der Jugendhilfe (Sozialpädagogen) und Lehrer der Schule kontinuierlich und langfristig zusammenarbeiten, damit auch anhaltene Erfolge erzielt werden können.

    Sozialarbeit bleibt in ihrer inhaltlichen und pädagogischen Qualität immer eine Leistung der Jugendhilfe, auch wenn sie an der Schule angeboten wird. Deshalb sollte nie die Schule Träger der Schulsozialarbeit werden.

    Schulsozialarbeiter können auf vielen Gebieten tätig werden: Ansprechpartner für (besonders auf Förderung angewiesene) Schüler sein, die Integration von ausländischen Schülern unterstützen, Angebote nach dem Unterricht vorhalten, Berufsvorbereitung koordinieren, die örtliche Jugendhilfe vernetzen oder Hausaufgaben betreuen.

    Siehe auch:
    VwV Schulverweigerung,
    vom 29.04.02

    MBl SMK 6/02

    VwV des SMK zur Tätigkeit von
    Beratungslehrern an den Schulen …, vom 01.06.92

    MBl SMK 10/92

    Ein gutes pädagogisches Gesamtkonzept einer Schule, das bei Bedarf auch außerunterrichtliche Angebote von Jugendhilfeeinrichtungen in öffentlicher/- freier Trägerschaft beinhaltet, bildet die Grundlage dafür, dass unsere Kinder immer weniger „Problemfälle“ sein werden.

    „Kinder lösen Konflikte selbst –
    Mediation in der Gundschule“,
    Th.-Morus-Akademie
    ISBN 3-89198-098-1

    In Sachsen sollen Ende 2003 Empfehlungen zur Schulsozialarbeit vorliegen, die bis dahin auf Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses im Landesjugendamt erarbeitet worden sind.

    VwV des SMK über die schul- psychologische Beratung im Freistaat Sachsen, vom 06.08.99

    MBl SMK 12/99

    Förderprogramme zur Schuljugendarbeit

    Die Freizeitsituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern sowie die Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule zu unterstützen – dem sollen zwei Förderprogramme des Sächsischen Staatsministerium für Kultus (ab 2003 zusammengeführt in eins) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kinderund Jugendstiftung dienen und somit eine Öffnung der Schule bewirken.

    Ansprechpartner für die Programmdurchführung ist die Sächsische Arbeitsstelle für Schule und Jugendhilfe e.V. Die von ihr herausgegebenen Broschüren „Schuljugendarbeit in Sachsen – Erfahrungen aus der Praxis“ sowie „Schule – da ist Leben drin“ geben wertvolle Informationen und regen durch Beispiele zur Nachahmung an.

    „Programm Schuljugendarbeit als Bestandteil v. Ganztagsangeboten“

    SMK, Sommer 2003

    Ein Konzept und die Förderrichtlinie dazu sind zurzeit in Arbeit.

     

    Wie wird aus einer Idee ein gutes und auch förderfähiges Projekt?

    • Es basiert auf einer langfristig tragfähigen Gesamtkonzeption für den außerunterrichtlichen Bereich.
    • Es spricht viele Schüler mit unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten an.
    • Die Angebote sollten mehrmals in der Woche durch die Kinder und Jugendlichen genutzt werden können.
    • Die Kinder und Jugendlichen sind in die Planung und Durchführung der Angebote aktiv einbezogen. Das Projekt bietet also vielfältige Möglichkeiten für Eigeninitiative und Verantwortungsübernahme.
    • Lehrer der Schule sind (auf der Basis von Stunden aus dem Ergänzungsbereich, über Honorar oder ehrenamtlich) aktiv am Projekt beteiligt.
    • Es gibt eine inhaltliche und organisatorische Abstimmung zwischen dem Projektträger (Schulförderverein, im Jugend- und Schulbereich tätiger Verein, Schulträger oder Jugendamt) und der Schule, die durch eine Kooperationsvereinbarung verbindlichen Charakter erhält.

    „Jugend und Schule –
    Ideen, Beiträge und
    Reflexionen zur Reform der Sek. 1“

    (M. Maas), 2000,
    ISBN 3-986-76321-0

    „fluter“ (Jugendmagazin der Bundeszentrale für politische Bildung), kostenlose Bestellung beim Universum Verlag:

    Tel. 0611 9030-0,

    www.fluter.de/abo.htm

     

    Ein Projekt ist dann besonders wirkungsvoll, wenn es sich für Kinder und Jugendliche des Umfelds öffnet und vielfältige Möglichkeiten von Kooperationspartnern für die Freizeitgestaltung an der Schule erschließt.

    „Schuljugendarbeit in Sachsen – Erfahrungen aus der Praxis“,

    Publikation 2000, SASJ
    Tel. 0351 8951142

    Sächsische Arbeitsstelle für Schule und Jugendhilfe e.V.,
    Tel. 0351 8951142,
    www.sasj.de

    Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e.V.,
    Tel. 0371 53364-17,
    www.agjf-sachsen.de

    Der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. (KJRS),
    Tel. 0351 31679-0,
    www.jugendinfo.net

    Deutsche Kinder- und Jugendstiftung,
    Tel. 0351 3158161,
    www.dkjs.de

    Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ),
    Tel. 030 40040300,
    www.bag-jugendschutz.de

     



    Schulspeisung

    27.10.2007, Stadt will Familien helfen

    Konstanz (jos) Die Kluft zwischen Arm und Reich wird zunehmend Thema in der Stadt. So forderten einzelne Fraktionen des Gemeinderats bereits einen Familienpass und eine finanzielle Unterstützung für Familien, die sich den Mensabesuch ihrer Kinder kaum leisten können. Die Stadt wolle ihnen helfen, sagte Oberbürgermeister Horst Frank im Gemeinderat. Die Verwaltung nehme derzeit entsprechende Modelle anderer Städte unter die Lupe. "Wir wollen daraus einen Vorschlag für Konstanz erarbeiten." Zudem müsse geprüft werden, ob sich Bund und Land beteiligen. Es gebe bereits Bundesländer, die einen finanziellen Beitrag zur Schulspeisung leisten. "Wir werden mit dem Land sprechen, welche Lösungen es sich vorstellen kann." Man müsse es Kindern aus sozial schwachen Familien ermöglichen, in der Schule gesundes Essen zu sich zu nehmen.

    Mittagstisch

    Mittagstisch in Schulen:

    Geschwister-Scholl-Schule
    Theodor-Heuss-Realschule
    Säntis-Schule
    Alexander-von-Humboldt-Gymnasium

     

    eine private Initiative aus Konstanz:
    Mittagstisch für Familien

    http://www.familienmensa.de/leit.html
    10.6.2005

    Wir sind noch nicht sicher, wie es weitergehen wird. Um das Konzept FAMILIENMENSA auf sichere Füße zu stellen, wollen wir erst noch einige Dinge abklären. Wir werden Sie rechtzeitig wieder über das weitere Vorgehen informieren! Bis dahin danken wir Ihnen und Ihren Kindern für Ihre Treue und wünschen Ihnen alles Gute! Herzlich - Ihre FAMILIENMENSA!

    Der Verein Familientisch e.V.

    Ziel des Vereins ist es, das Bewusstsein der Familien für eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu fördern. Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch:

    a) Information über das Angebot des Vereins an Konstanzer Schulen, Kindergärten und Organisationen sowie durch Öffentlichkeitsarbeit.

    b) Information über die Nachhaltigkeit einer gesunden Ernährung, z.B. durch die Organisation von Fachvorträgen.

    c) Durchführung von Aktivitäten für Eltern und Kinder, so dass diese mit regionalen Anbietern und deren Erzeugnisse vertraut gemacht werden.

    d) Durchführung von Aktivitäten für Eltern und Kinder, bei denen sie mit dem richtigen Umgang mit Lebensmitteln vertraut gemacht werden und das Bewusstsein für eine gesunde Ernährungsweise gefördert wird.

    e) Förderung der Verständigung zwischen den Generationen, z.B. durch gemeinsames Essen.

    Da sich der Verein momentan noch nicht selbst tragen kann, ist er auf finanzielle Unterstützung angewiesen und freut sich sehr über jedes Fördermitglied.

    Das Konzept der FAMILIENMENSA

    In der FAMILIENMENSA wird täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.45 Uhr eine Mittagsmahlzeit für Eltern und deren Kinder angeboten.

    Die Mahlzeiten werden von einem Konstanzer Caterer zubereitet und geliefert. Dort werden sie aus Thermobehältern geschöpft. Leitungswasser steht zur freien Verfügung; zusätzlich kann jeder Gast sein eigenes Getränk mitbringen.

    Zur Gewährleistung einer am Bedarf ausgerichteten Bestellung der täglichen Essensportionen werden Essenspläne ausgehängt bzw. auf der Homepage der FAMILIENMENSA veröffentlicht. Anhand dieser können Bestellungen abgegeben werden. Nähere Informationen zum Bestellvorgang siehe unter "Bestellung".

    Leitlinien und Standards der FAMILIENMENSA

    Unter Einhaltung der Vereinsziele der Familientisch e.V. sollen folgende Leitlinien und Standards gelten:

    Leitlinien und deren Umsetzung:

    - Unterstützung des kindlichen Bewusstseins für die Wertschätzung gesunden und vollwertigen Essens unter
     Berücksichtigung der Geschmacksvorlieben der Kinder.
    - bekannt machen der Kinder mit den regionalen Erzeugern und vertraut machen mit deren Produkten, indem
     Veranstaltungen angeboten werden wie z.B. Mithilfe bei der Erdbeerernte, Besuch in einer Fischerei, Mithilfe
     bei der Zubereitung eines Salates in der Großküche des Caterers.
    - Unterstützung der Kinder zur Selbstständigkeit, z.B. dadurch, dass jeder seinen Teller abräumt und seinen
     Essensplatz sauber hinterlässt.
    - Aufklärungsarbeit leisten in Bezug auf die Nachhaltigkeit einer gesunden und bewussten Ernährung, indem
     Fachvorträge organisiert werden.
    - familienfreundliche Preise, gestaffelt nach Erwachsenen-, Kinder- und Schülerpreisen.
    - eine familienfreundliche Atmosphäre, in dem eine kleine Spiel- und Leseecke eingerichtet wird.
    - eine zentrale Lage
    - ausreichende Sitzgelegenheiten
    - kurze Wartezeiten
    - saubere Luft
    - die Vision, dass sich die Eltern und Kinder in der FAMILIENMENSA wohl fühlen und entspannt die zweite
     Tageshälfte angehen können.

    Qualitätsstandards:

    - täglich frische Essenszubereitung und Verarbeitung von regionalen Erzeugnissen.
    - das Speisenangebot orientiert sich an ernährungsphysiologischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der
     Geschmacksvorlieben der Kinder.
    - täglicher Hauptbestandteil der warmen Mittagsmahlzeit sind frisch gekochte Kartoffeln, Reis oder Nudeln
     und Gemüse (roh oder gekocht) oder frischer Salat. Dazu kommt zweimal pro Woche eine Fleischbeilage
     sowie einmal pro Woche Fisch. Zweimal in der Woche wird eine vegetarische Speise aus Hülsenfrüchten
     oder Getreide angeboten. Anstelle eines Desserts wird saisonales Obst angeboten.
    - für Vegetarier erhöht sich der Hauptbestandteil um das zu ersetzende Fleisch.
    - frittierte und panierte Speisen werden wenig angeboten.
    - auf den Einsatz von Fertigprodukten wird weitgehend verzichtet.
    - nicht verwendet werden: Fertigsoßen, Geschmacksverstärker, künstliche Farbstoffe sowie synthetische
     Konservierungsstoffe.




    integrative Schulklassen

    Integrative Schulklassen

    Nur knapp 20 Prozent der behinderten Schüler in Regelklassen

    München (dw) - 18 bis maximal 22 Kinder, davon höchsten vier Kinder mit verschiedenen Behinderungen, und zwei Lehrer - so sieht die optimale integrative Schulklasse für die bayerische Behindertenbeauftragte Ina Stein aus. Doch von diesem Idealzustand ist Bayern noch weit entfernt, betonte Stein im Münchner Presse-Club. Daran werde auch die Neuausrichtung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, die morgen in Kraft treten, nichts ändern.

    Ziel der Novellierung ist es, mehr behinderte Kinder als bislang in Regelklassen unterzubringen. Voraussetzung dafür ist die "aktive Teilnahme" am Unterricht.

    "Sonderpädagogik muss ein Service der Regelschulen werden", sagt Stein, die daneben aber die Förderschule "nach wie vor für notwendig" hält.

    Integrationspädagogik

    http://info.uibk.ac.at/c/c6/bidok/texte/heterogenitaet-3.html

    Heterogenität in der Schule

    Integration - Interkulturelle Erziehung - Koedukation

    Andreas Hinz:„Die Frage nach der Entwicklung der Schulleistungen von Kindern in Integrationsklassen zielt auf einen gesellschaftlich als sehr wichtig wahrgenommenen Bereich der Persönlichkeit, den Bereich der kognitiven Entwicklung.“

    Zum Autor:

    Dr. phil., Sonderpädagoge, 1986 -1997 Mitglied der Wissenschaftlichen Begleitung der Hamburger Schulversuche "Integrationsklassen" und "Integrative Grundschule", 1985 - 1993 Konzeptentwicklung und Realisierung des rollstuhlgerechten Integrationsbetriebes Stadthaus-Hotel Hamburg; 1995/96 Vertretungsprofessur für Grundschulpädagogik an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg, 1996 - 1998 Vertretungsprofessur für Allgemeine Sonder- und Heilpädagogik an der J.W. Goethe-Universität Frankfurt/Main.

    Kommentar (aus dem Klappentext):

    Interkulturelle Erziehung, Integration von Behinderten und Nichtbehinderten und Koedukation von Jungen und Mädchen sind Brennpunkte der aktuellen pädagogischen Diskussion. Auf den ersten Blick handelt es sich um 'eigenständige' Themen der Erziehungswissenschaft, die keinerlei verbindende Gemeinsamkeiten von allgemeinpädagogischer Qualität aufweisen.

    Andreas Hinz hat mit der vorliegenden Arbeit die theoretische Anstrengung aufgebracht, diese scheinbar disparaten Arbeitsfelder auf einen allgemeinpädagogischen Generalnenner zu bringen. Den gemeinsamen Nenner von integrativer, interkultureller und koedukativer Pädagogik definiert er als Bewältigung von Heterogenität. Denn diese drei 'Pädagogiken' haben im Kern das gleiche Thema zum Inhalt: Hier wie dort geht es um die Bewältigung von Verschiedenheit, nämlich der Verschiedenheit der Begabungen, der Verschiedenheit der Kulturen und der Verschiedenheit der Geschlechter.

    Die Arbeit ist ein überzeugendes Plädoyer für Gemeinsamkeit in der Schule. Insofern ist sie auch ein überfälliges Memorandum an die Allgemeine Pädagogik, die in ihrer gesamten Theoriegeschichte überwiegend eine Theorie für den normalen Durchschnittsschüler gewesen ist und sich der Heterogenität durch die Konzipierung von Sonderpädagogiken entledigt hat. Die konkrete Schlussfolgerung, die sich aus den Studien ergibt, lautet unmissverständlich, eine demokratische Schule für alle aufzubauen. Eine allgemeine Schule, die diesen Namen verdient, verwirklicht die 'Gemeinsamkeit der Verschiedenen' (ADORNO). Eine demokratische Schule für alle Kinder bewältigt Heterogenität durch eine spannungsvolle, lebendige Balance von Gleichheit und Verschiedenheit.

    Hans Wocken

     

    Integrative Schulklassen in Konstanz

    http://www.isep-konstanz.de/isep.html

    Was bedeutet ISEP?

    ISEP ist die Abkürzung für ein Integratives Schulentwicklungsprojekt.

    Ziel des Projektes ist der natürliche, gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder in einer Klasse. Es stellt die konsequenteste Form der integrativen Beschulung dar, da alle Schülerinnen und Schüler offiziell derselben Klasse (und Schule) angehören.

    Die Klassenstärke beträgt maximal 22 Kinder. Die Klasse wird von zwei Lehrkräften (einer Regel- und einer SonderschullehrerIn) unterrichtet. Dies ermöglicht einen differenzierten und individuell auf die einzelnen Schüler angepassten Unterricht.
    Natürlich ist gewährleistet, dass die Lehrplanziele aller Kinder erreicht werden.

    Die Integrationsklasse schafft Lern- und Entwickungsimpulse für alle Kinder - behinderte und nicht behinderte!

    • Jedes Kind wird nach seinem individuellen Lernvermögen gefördert und erreicht sein optimales Leistungsniveau.
    • Jedes Kind erkennt die Unterschiedlichkeit von Menschen und erwirbt soziale Kompetenz.

    Es ist normal, verschieden zu sein

    Artikel 3 unseres 1994 reformierten Grundgesetzes legt fest:
    «Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.»

    § 15 Abs. 4 SchG (Sonderpädagogische Förderungen behinderter Schüler in allgemeinen Schulen):
    «Behinderte Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Aufnahme in die allgemeine Schule, wenn sie - ggf. mit finanziell vertretbaren Hilfen - in die Lage versetzt werden können, dem jeweiligen, schulartbezogenen Bildungsgang zu folgen.»

    Integrative Pädagogik ist gut erprobt

    • Sie wird in vielen deutschen Städten längst erfolgreich praktiziert.
    • Sie ist in vielen europäischen Nachbarländern Normalität.

    ISEP ist in Konstanz im Schulentwicklungsplan verankert und wird von der Mehrheit der Vertreter im Stadtrat voll unterstützt.                                               



    Kinderbeauftragte

    Südkurier 28.12.2005:

    Wolfgang Müller-Fehrenbach will eine Notfallnummer für Kinder. Als Mitglied der CDU-Fraktion hat er den Antrag auf die Ernennung eines Kinderbeauftragten der Stadt Konstanz gestellt.

    Die Nachrichten von verwahrlosten Kindern haben in den vergangegen Wochen viele Menschen aufgeschreckt. Sind ähnliche Fälle auch in Konstanz möglich? Der ehemalige Schulleiter W. Müller-Fehrenbach meint "ja". Er hat für die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, dass die Stadt eine leicht erreichbare Ansprechperson für Kinder in Not benennt. Der Kinderschutzbund sieht hierfür Bedarf. ...
    Die Stadtverwaltung will in einer breiten Diskussion mit Polizei, Schulen, Pychologen und Sozialarbeitern über die Umsetzung des CDU-Antrages sprechen. ....

    Südkurier 26.10.2007:

    15 Mal Kinder in Gefahr
    Bilanz der Rufbereitschaft Konstanz (rin) Droht einem Kind Gefahr, können Mitarbeiter des Jugendamts blitzschnell zur Stelle sein, auch an Wochenenden und Feiertagen. Vor elf Monaten wurde auf Antrag der CDU in Konstanz eine 24-Stunden-Rufbereitschaft eingeführt. Immer ein Mitarbeiter ist über Mobiltelefon jederzeit erreichbar. Seitdem hat sich die Zahl der Notrufe erhöht. Jugendamt und Polizei ziehen eine positive Bilanz.
    Ein Vater drohte, sein kleines Kind aus dem Fenster zu werfen, ein 16-Jähriger, der aus einem Heim ausgebüxt war und bei seiner Mutter keine Unterkunft fand, wurde aufgegriffen. Dies waren zwei von 15 Fällen, in denen Mitarbeiter des Jugendamts über Notruf alarmiert wurden. Die neue Notrufhummer ist nicht öffentlich bekannt. Auf sie können nur ausgesuchte Einrichtungen wie Kinderkliniken, Kinderärzte, der Kinderschutzbund, Beratungsstellen, Familienhelfer oder die Evangelische Jugendhilfe zurückgreifen. Und natürlich ist sie bei der Polizei hinterlegt. Bei allen Nachteinsätzen begleiteten sie die Helfer vom Jugendamt. Diese wirkten schlichtend, beratend und in drei Fällen sorgten sie dafür, dass Kinder oder Jugendliche sicher in die Obhut genommen wurden. Die Polizei kann den Einsatz mit Mitteln wie Platzverweis für einen Gewalttäter unterstützen.
    Die Polizei begrüßt die Neuorganisation der Rufbereitschaft. Sie sei besser als die alten Listen, auf denen pri-vate Nummern von möglichen Ansprechpartnem verzeichnet waren. „Die Erreichbarkeit ist verbindlicher gestaltet und strukturell abgesichert", stellt Günther Wagner vom Sozialen Dienst fest. Die Polizei nutzt die neue Notruf-Nummer, wenn sie bei einem Einsatz Kinder und Jugendliche antrifft, die beispielsweise stark vernachlässigt sind oder denen Gewalt droht. In früheren Jahren wurden außerhalb der Dienstzeiten fünf bis zehn Mal im Jahr Jugendamtsmitarbeiter alarmiert. In den vergangenen Monaten wurden sie 15 Mal beigezogen. Die Kosten liegen bei rund 23 000 Euro. Der Bereitschaftsdienst wird nach Tarifvertrag vergütet.





    Bürgerbewegung WIZIK

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    Bürgerbewegung für die Bildung

    Sozialpass der Stadt Konstanz, neu ab 2009 Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen von minderjährigen Mitgliedern

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    Liebe Eltern ...

     






    Städtepartnerschaften

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    Städtepartnerschaften von Konstanz

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    Partnerstädte wie Fontainebleau ermöglichen den gut organisierten Schüleraustausch; verbessern die Völkerverständigung, ...

     





    Lernmittelfreiheit

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    Bemerkung

    Lernmittelfreiheit

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    Regelungen für die Stadt Konstanz, Amt für Bildung, Schulen und Wissenschaft,

     

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    Kontakt

    Der Gesamtelternbeirat der Stadt Konstanz stellt sich vor, gibt Einblick in seine Vergangenheit, erläutert seine aktuelle Arbeit und vermittelt seine Visionen.

    Konstanzer Eltern möchten über die Schulen ihrer Kinder wohl informiert sein. Bei 'Schulentwicklung' geht es um die Zukunft der Schulen allgemein. Als Elternbeirat muss man hierüber sachkundig sein.

    Elternrechte und Elternpflichten werden in den Konventionen und Gesetzbüchern gezeigt. Elternvertreter müssen sich mit dem Schulrecht vertraut machen. Errungenschaften will zeigen, was Sozialwerke und Initiativen leisten.

    Die ehrenamtliche Arbeit als Elternvertreter oder Elternbeirat soll mit Rat und Organisationsmitteln unterstützt werden. Schulische und familiäre Erziehung greifen ineinander. Elternschaft muss erlernt werden. Vielleicht finden Sie bei uns ein paar nützliche Beiträge.

    Online bereit gehaltene Protokolle und Einladungen senken den Papierverbrauch und sparen Zeit. Auch was der GEB in der jüngsten Vergangenheit publiziert hat, ist für die neu hinzu kommenden Eltern von Interesse.

    Was hat sich auf unserer Homepage getan? Ein Ferienkalender ist zur Hand mit der Anzeige ein Jahr im Voraus. Einladungen zum Thema Kindererziehung, Schule und Bildung in der Region sollten Sie auch bei uns finden.