geb-konstanz
Stadtwappen Konstanz
Rathaus Konstanz, Foto: http://www.inf.uni-konstanz.de/cgip/vissym04/kn/index.shtml
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Viele Schwäne brüten am Bodensee...
Bild: Schwan, Cornelia Hipp; www.cohipp.de/kunst

1. Kostenerstattung bei der Schüler-Beförderung

Gemäß Gemeinderatsbeschluss erstattet die Stadt Konstanz Schülern die notwendigen Beförderungskosten auf der Grundlage der Satzung des Landkreises Konstanz in der jeweils neuesten Fassung.
(Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten, SENS)
Derzeit gelten folgende Regelungen: (Stand: Februar 2005)

Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten, Eigenanteile:
                       (VHB = Verkehrsverbund Hegau-Bodensee) Details in Errungenschaften kommunal

2. Stimmberechtigte Mitglieder im Schul- und Sport-Ausschuss

Aufgrund des Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2000 sowie weiterer Beschlüsse bis 12.05.2005 wurden gemäß
§ 41 Abs. 1 GemO i.V.m. § 49 SchG für den Bereich Schulausschuss als sachkundige Einwohner berufen:
Details in WebSeite der Stadt Konsstanz. und Details in unserer Seite.
Wir als GEB-Konstanz haben hierdurch einen Bezug zur Politik. Wir machen Demokratie auf kleiner Ebene in der Schule und kommen damit nach draußen. Wir sind durch unsere Delegierten in eine politische Institution einbezogen. Es kann immer reflektiert werden, was der GEB-Konstanz mit dem Parlament auf Gemeindeebene zu tun hat. Wir können uns deshalb als Scharnier betrachten zwischen kleiner und großer Politik.

3. beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss

Aufgrund der §§ 70 Abs. 2 und 71 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes –KJHG– und des § 1 Abs. 2 des Landesjugendhilfegesetzes –LJHG– in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Konstanz am 22.9.1994, am 26.1.1995, am 16.11.1995 und am 28.1.1999, geändert durch Beschluss vom 29.3.2001 die nachfolgende Satzung (Rats-Informations-System der Stadt Konstanz)
Auszug aus § 3 Jugendhilfeausschuss, Absatz 2 dieser Satzung:
(2) Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuß an:
...
g) Je ein Vertreter/in des Gesamtelternbeirates der Schulen und der Kinderbetreuungseinrichtungen ...
...

4. Regelung der Stadt Konstanz zur Lernmittelfreiheit

Aufgrund des Gemeinderatsbeschluss vom 25.06.1998 geändert am 26.04.2001 (später angepasst an Euro-Beträge)
Schulträgerschaft Stadt Konstanz Übersicht zur Lernmittelfreiheit

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Kontakt

Der Gesamtelternbeirat der Stadt Konstanz stellt sich vor, gibt Einblick in seine Vergangenheit, erläutert seine aktuelle Arbeit und vermittelt seine Visionen.

Konstanzer Eltern möchten über die Schulen ihrer Kinder wohl informiert sein. Bei 'Schulentwicklung' geht es um die Zukunft der Schulen allgemein. Als Elternbeirat muss man hierüber sachkundig sein.

Elternrechte und Elternpflichten werden in den Konventionen und Gesetzbüchern gezeigt. Elternvertreter müssen sich mit dem Schulrecht vertraut machen. Errungenschaften will zeigen, was Sozialwerke und Initiativen leisten.

Die ehrenamtliche Arbeit als Elternvertreter oder Elternbeirat soll mit Rat und Organisationsmitteln unterstützt werden. Schulische und familiäre Erziehung greifen ineinander. Elternschaft muss erlernt werden. Vielleicht finden Sie bei uns ein paar nützliche Beiträge.

Online bereit gehaltene Protokolle und Einladungen senken den Papierverbrauch und sparen Zeit. Auch was der GEB in der jüngsten Vergangenheit publiziert hat, ist für die neu hinzu kommenden Eltern von Interesse.

Was hat sich auf unserer Homepage getan? Ein Ferienkalender ist zur Hand mit der Anzeige ein Jahr im Voraus. Einladungen zum Thema Kindererziehung, Schule und Bildung in der Region sollten Sie auch bei uns finden.