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deutsche Gesetze, für alle Bundesländer geltend
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Viele Schwäne brüten am Bodensee...
Bild: Schwan, Cornelia Hipp; www.cohipp.de/kunst

Elternrecht ist ein Naturrecht. Eltern nehmen die Pflege ihrer Kinder wahr und übernehmen die primäre Erziehung. Sie nehmen die Grundrechte ihrer Kinder wahr und zwar so lange als Treuhänder, bis ihre Kinder in der Lage sind, ihre ihnen laut Grundgesetz verbrieften Rechte selbst wahr zu nehmen. Als Treuhänder, da laut Grundgesetz Artikel 2 Satz 1 jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat. Das gilt auch für minderjährige Kinder.

Das Grundgesetz legt in Artikel 7 Abs. 2 fest: "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates." Damit wurde dem Staat eine umfassende Pflicht und Garantie der Ausbildung übertragen. Die Verantwortung für die Erziehung und Bildung der Jugend liegt bei den Erwachsenen – den Eltern und der Schule. Beide sind selbständige Partner, gemeinsam können sie für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sorgen.

Ihr Erziehungsrecht als Eltern ist verfassungsrechtlich gewährleistet (Art. 6 Grundgesetz [GG], Art. 15 Abs. 3 Landesverfassung [LV]. Daneben ist ein kollektives Elternrecht festgeschrieben, das heißt, Sie können durch gewählte Vertreterinnen und Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mitwirken (Art. 17 Abs4. LV). Dies ist Landesrecht. Es ist Ihre Möglichkeit, Einfluss zu nehmen auf das Miteinander von Kind und Schule.
Einen eigenständigen Erziehungsauftrag nimmt auch die Schule wahr, der nicht vom Elternrecht abgeleitet ist, sondern ihm gleichrangig gegenübersteht (Art. 7 Abs. 1 GG). Bundesverfassungericht 1971 (Förderstufen-Urteil): "...Der staatliche Erziehungsauftrag in der Schule ist in seinem Bereich dem Erziehungsrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet. Diese gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der eigenen Persönlichkeit des Kindes zum Ziele hat, lässt sich nicht in einzelne Kompetenzen zerlegen. Sie ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen. Der Staat muss deshalb in der Schule die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der Erziehung ihrer Kinder achten und die Vielfalt der Anschauungen in Erziehungsfragen soweit offen sein, als es sich in einem geordneten staatlichen Schulsystem verträgt."

Vortrag von Prof. V. Ladenthin; Über die nötige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule

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Rechtsberatung für Familien, Rechtsfragen zu Ehe-, Familien-, Kinder-Recht

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Kontakt

Der Gesamtelternbeirat der Stadt Konstanz stellt sich vor, gibt Einblick in seine Vergangenheit, erläutert seine aktuelle Arbeit und vermittelt seine Visionen.

Konstanzer Eltern möchten über die Schulen ihrer Kinder wohl informiert sein. Bei 'Schulentwicklung' geht es um die Zukunft der Schulen allgemein. Als Elternbeirat muss man hierüber sachkundig sein.

Elternrechte und Elternpflichten werden in den Konventionen und Gesetzbüchern gezeigt. Elternvertreter müssen sich mit dem Schulrecht vertraut machen. Errungenschaften will zeigen, was Sozialwerke und Initiativen leisten.

Die ehrenamtliche Arbeit als Elternvertreter oder Elternbeirat soll mit Rat und Organisationsmitteln unterstützt werden. Schulische und familiäre Erziehung greifen ineinander. Elternschaft muss erlernt werden. Vielleicht finden Sie bei uns ein paar nützliche Beiträge.

Online bereit gehaltene Protokolle und Einladungen senken den Papierverbrauch und sparen Zeit. Auch was der GEB in der jüngsten Vergangenheit publiziert hat, ist für die neu hinzu kommenden Eltern von Interesse.

Was hat sich auf unserer Homepage getan? Ein Ferienkalender ist zur Hand mit der Anzeige ein Jahr im Voraus. Einladungen zum Thema Kindererziehung, Schule und Bildung in der Region sollten Sie auch bei uns finden.