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Geschäftsordnung des Gesamtelternbeirats der Stadt KONSTANZ vom 23. Juni 1987, geändert Juni/2006 Auf Grund des § 58 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 (Ges.Bl. S.397) und des § 35 der Verordnung des Kultusministeriums für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen Schulen (Elternbeiratsverordnung) vom 16. Juli 1985, geändert durch Landesplanungsgesetz vom 10. Oktober 1983 (Ges.Bl. S. 621), gibt sich der Gesamtelternbeirat folgende Geschäftsordnung: Juli 2007, neue Satzung ist formuliert |
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GEB-Konstanz Satzung nach oben
Der Gesamtelternbeirat der Stadt Konstanz stellt sich vor, gibt Einblick in seine Vergangenheit, erläutert seine aktuelle Arbeit und vermittelt seine Visionen.
Konstanzer Eltern möchten über die Schulen ihrer Kinder wohl informiert sein. Bei 'Schulentwicklung' geht es um die Zukunft der Schulen allgemein. Als Elternbeirat muss man hierüber sachkundig sein.
Elternrechte und Elternpflichten werden in den Konventionen und Gesetzbüchern gezeigt. Elternvertreter müssen sich mit dem Schulrecht vertraut machen. Errungenschaften will zeigen, was Sozialwerke und Initiativen leisten.
Die ehrenamtliche Arbeit als Elternvertreter oder Elternbeirat soll mit Rat und Organisationsmitteln unterstützt werden. Schulische und familiäre Erziehung greifen ineinander. Elternschaft muss erlernt werden. Vielleicht finden Sie bei uns ein paar nützliche Beiträge.
Online bereit gehaltene Protokolle und Einladungen senken den Papierverbrauch und sparen Zeit. Auch was der GEB in der jüngsten Vergangenheit publiziert hat, ist für die neu hinzu kommenden Eltern von Interesse.
Was hat sich auf unserer Homepage getan? Ein Ferienkalender ist zur Hand mit der Anzeige ein Jahr im Voraus. Einladungen zum Thema Kindererziehung, Schule und Bildung in der Region sollten Sie auch bei uns finden.