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 ?  Es wäre zu wenig, wenn die Web-Präsenz einer Elternvertretung sich nur auf schulische Themen beschränken würde. Daher finden Sie bei uns auch Beiträge und Verweise zu Erziehungs- und familiären Themen, wie sie der GEB-Redaktion im Laufe der Entwicklungszeit begegnet sind. Wir denken, dass sich für Eltern mit unseren Wegweisern neue Portale auftun, auf die man sonst nicht ohne weiteres beim Recherchieren gestoßen wäre. Vor allem wollen wir Problematiken aufzeigen, mit denen man als Eltern bislang noch nicht konfrontiert wurde bzw. die noch nicht bewusst wahrgenommen wurden.

 
Liebe Eltern
Unsere Kinder sollen die Schule als verantwortungsbewusste, kritikfähige und gebildete Mitglieder der Gesellschaft verlassen. Dazu ist es unbedingt erforderlich, dass wir unseren Kindern immer wieder zeigen, wie wichtig wir ihre Schulzeit nehmen. Das erreichen wir zum einen im täglichen Gespräch, zum anderen durch Engagement in der Schule. [GG].
Wenige Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres werden Sie durch ein Rundschreiben der Schulleitung zur Klassen-Pflegschaft eingeladen, um an der Wahl des Klassen-Elternvertreters ihres Kindes (ihrer Kinder) teilzunehmen. Damit wirft sich die Frage auf: “Soll ich überhaupt hingehen?” Und - einen Schritt weiter: “Soll ich mich als Kandidat oder Kandidatin für diese Aufgabe zur Verfügung stellen?”[HSSM]
Die erste Frage ist relativ leicht zu beantworten. Eine Teilnahme an dieser Veranstaltung - der Elternabend - ist uneingeschränkt zu empfehlen, da man so auch die anderen Eltern jener Kinder kennen lernt, die als Klassenkameraden der eigenen Söhne und Töchter ein bis zwei Jahre (oder länger) den schulischen Umgang unserer Kinder bestimmen. Schließlich sind an jenem Abend auch weitere Kontakte zum (neuen?) Klassenlehrer möglich. Deshalb, versuchen inbedingt der Einladung Folge zu leisten; schön wäre es , wenn Vater und Mutter anwensend sein könnten. Sollten sie lange nichts von der Lehrperson hören oder keine Einladung erhalten haben, nehmen Sie bitte von sich aus Kontakt auf und suchen Sie das Gespräch. Die zweite Frage kann nur individuell beantwortet werden. Berufliche oder familiäre Gründe können so stichhaltig sein, dass - selbst bei Interesse und gutem Willen - eine Kandidatur ausgeschlossen werden muss (Hans Seidel Stiftung, S. 51, s.u.). Trotzdem wollen wir vom GEB-Konstanz mit unserem Grußwort an Sie für diese Aufgabe werben. Die Schule kann ihre Aufgaben nur dann erfüllen, wenn das Elternhaus mit der Schule vertrauensvoll zusammenarbeitet.
Gemäß § 55 Absatz 1 des Schulgesetz von Baden-Württemberg, haben die Eltern das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. In Absatz 2 des § 55 SchG wird dies konkretisiert in dem Satz, das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern in der Klassenpflegschaft, in den Elternvertretungen und in der Schulkonferenz wahr. Folglich gehört zu den kollektiven Pflichten für Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigten auch die Teilnahme an den Klassen-Elternversammlungen. Hier beginnt die Elternmitwirkung in der Schule. Dies unterstrich Ministerpräsident a.D. Erwin Teufel am 27.8.2002 im einem Interview mit den "Suttgarter Nachrichten" mit der Bemerkung: "... es sollten die Eltern verstärkt in die Pflicht genommen werden. Man könnte zum Beispiel sagen: Bei den Eltern, die nicht am Elternabend teilnehmen, macht der Klassenlehrer einen Hausbesuch." In der Elternversammlung am Elternabend haben sie als Eltern z.B. das Recht über Anschaffungen mitzubestimmen für Ihr Kind. Nehmen wir als Beispiel eine Lektüre. Wenn ein Elternteil dagegen ist, kann die Anschaffung für die gesamte Klasse nicht gemacht werden.
Der GEB-Konstanz bittet Sie, an den Elternversammlungen (Elternabend) und Veranstaltungen der Schule Ihres Kindes teilzunehmen. Wir möchten Sie ermuntern, sich an der Schule Ihres Kindes zu engagieren und in der Elternvertretung mitzuwirken. Elternmitwirkung in der Schule ist ein Angebot an die Eltern. Wo dieses Angebot nicht angenommen wird, findet keine Elternmitwirkung statt. Elternmitwirkung ist ausdrücklich erwünscht und gerade in der heutigen Zeit notwendig. Wir sind unseren Kindern eine positive Mitarbeit schuldig, denn nur gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern können wir für unsere Kinder etwas erreichen, und das ist wohl unser aller Ziel. Wir Eltern gestalten den Lebensraum Schule, in dem unsere Kinder einen großen Teil ihres Tages verbringen, sehr maßgeblich mit. Nur wenn die beiden Systeme – Schule und Familie – zusammenarbeiten und sich der gemeinsamen Aufgabe, das Wohl des Kindes zu mehren, in den Vordergrund stellen und dieses fördern, kann von positiver und effektiver Kooperation in der Elternarbeit gesprochen werden.
Neben dem innerschulischen Engagement der Elternvertreter gibt es dort jede Menge Freiräume für Arbeit für alle Eltern. Helfen Sie mit, den "Lebensraum Schule" für alle Beteiligten attraktiv und angenehm zu gestalten. Beispiele finden Sie bei uns unter Mitwirkung. Damit die Elternarbeit an einer Schule im Team gelingen kann ersuchen wir Sie im Interesse Ihrer Kinder, nehmen Sie Anteil am Schulgeschehen. Informieren Sie sich bitte umfassend über Ereignisse, Vorgänge, Veranstaltungen und Probleme in der Schule Ihres Kindes.
Elternarbeit sollte nicht anlaufen als Einbahnstraße von der Schule ausgehend zu den Eltern, um in Kontakt über das (Fehl-)Verhalten der Kinder zu treten. Eltern ihrerseits wiederum suchen die Schule meist nur dann auf, wenn sie sich über Lehrer, die Benotung, Schulempfehlung oder Ähnliches beschweren wollen. Eine fruchtbringende Kooperation ist so jedoch nicht möglich (Steffen Riedel [SR], AdJ BW, s.u.). Selbstkritisch müssen wir als Eltern uns fragen, ob eine Stärkung des Elternwillens noch das richtige Maß angenommen hat. Lehrer sehen sich zunehmend in der Rolle des Beraters und Erziehers gefordert [SR], da das Elternhaus oft nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung steht. Obgleich das Grundgesetz in Artikel 6 die „Pflege und Erziehung der Kinder“ als „das natürliche Recht der Eltern“ beschreibt, kommen diese zunehmend weniger der ihnen „zuvörderst … obliegenden Pflicht“ nach. Dabei wissen wir alle, dass gerade ein gesundes Elternhaus die Grundlage für ein gelingendes Leben in allen Bereichen eines Menschen ist. Steffen Riedel (S.4) gibt uns Eltern zu bedenken, "dass sich das System Familie wieder auf seine Kernaufgaben besinnen muss. Hierbei kann sie nur begleitend von der Schule unterstützt werden."
Sie als Eltern spielen heute mehr denn je eine wichtige Rolle im System Schule. So können Sie sich in den verschiedenen Gremien wie Elternbeirat, Schulkonferenz und Klassenpflegschaft am organisatorischen Leben der Schule beteiligen. Sie prägen mit Erzählungen über Erfahrungen und Erlebnisse ihrer Kinder das Bild der Schule in der Öffentlichkeit. Sie wirken durch ihre bewusst oder unbewusst gezeigte Haltung zur Schule und den jeweiligen Lehrern auf das Verhalten der zukünftigen und jetzigen Schüler ein. Sie können durch ihre Mitarbeit Klassen und Lehrer wesentlich unterstützen.
Durch die Elternvertretung soll eine Verbindung zwischen Elternhaus und Schule geschaffen werden. Durch ständigen Dialog soll Problemen vorgebeugt, und es sollen Konflikte angegangen und gelöst werden. Lehrer können ihre Schüler erst dann besser verstehen, wenn sie auch deren familiäres und soziales Umfeld kennen lernen. Wer sonst als die Eltern könnte dies besser den Lehrern mitteilen.
Damit Ihr Kind seinen Fähigkeiten entsprechend gefördert werden kann, ist das Gespräch zwischen Ihnen und den Lehren unerlässlich. Ein gutes Schulklima entsteht durch nachhaltig angelegte Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern und der Schülerschaft. Diese Zusammenarbeit beschränkt sich nicht auf die Mitarbeit für ein Klassenfest oder Schulfest, sondern erstreckt sich neben der Mitarbeit auf verschiedenen Ebenen der Elternvertretung auch auf die Mitwirkung in Konferenzen und Fach-Ausschüssen.
Im zweiten Satz des Absatz 1 des §55 SchG ist von der gemeinsamen Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend die Rede, wozu eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger gefordert wird. Vertrauensvoll bedeutet sicher auch, dass bestimmte Regeln im Umgang miteinander zu beachten sind und insbesondere eine Schweigepflicht gilt. Elternabende, gemeinsame anlässe, Einzel- und Gruppengespräche helfen mit, dieses Vertrauensverhältnis aufzubauen.
In Satz 3 § 55 Abs1 SchG heißt es "Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft. Daraus folgt, es gibt für das Elternhaus auch eine individuelle Pflicht bei der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Diese individuelle Elternpflicht bedeutet allgemein, dass Sie den Kontakt mit der Schule und vor allem mit der Lehrperson Ihres Kindes pflegen. Individuelle Elternpflicht bedeutet konkret, dass Sie als Erziehungsberechtigte dafür sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen besuchen. Sie als Eltern sind verpflichtet, um die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schüler besorgt zu sein und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. So sollten Sie z.B. dafür sorgen, dass ihr Kind sorgfältig die Hausaufgaben erledigt, sich hinreichend auf den Unterricht vorbereitet und die für den jeweiligen Tag notwendigen Unterrichtsmaterialien mit in die Schule bringt (Hans Seidel Stiftung, S. 144, s.u.). In diesem Zusammenhang gab es in der "Hohenloher Zeitung" vom 26.03.2002 eine Aussage von der ehem. Kultusministerin Annette Schavan zum Thema "wenn Eltern eigenmächtig die Schulferien ihrer Kinder verlängern". Sie sagte, es müsse zu denken geben, dass offenbar immer mehr Eltern ihre Kinder bereits vor dem Ferienbeginn aus der Schule nehmen. Daher sei die Initiative von Stuttgarter Schulleitern bedenkenswert, mit einem Bußgeld auf die Schulpflicht hinzuweisen. "Eltern haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten", sagte Schavan in Stuttgart. Es gebe gewisse Regeln, die nicht gebrochen werden dürfen.
Gegebenheiten und Vorkommnisse, die für die Entwicklung des Kindes von Bedeutung sind, teilen Sie den Lehrkräften nach Möglichkeit mit. Gespräche zur gegenseitigen Information sowie Schulbesuche sollten in der Regel im Voraus vereinbart werden. Die Schule ist nicht öffentlich. Erfolgreiches Lehren und Lernen in einer angenehmen Atmosphäre verlangen eine gewisse Intimität. Als Eltern wird die Lehrerin oder der Lehrer Ihres Kindes Ihnen auf Anfrage gerne die Schulzimmertür öffnen. Immer wenn sie Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte zuerst an die Lehrerin oder den Lehrer Ihres Kindes.
Von der Hans-Seidel-Stiftung (HSSM), München, übernehmen wird einige Ratschläge, die wir für alle Eltern für wichtig erachten:{HSSM-Beginn, Seite 45}
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Widerstehen Sie der Versuchung, den Lehrkräften Ihrer Kinder methodische Vorschriften zu machen. Die Wahl der Unterrichtsverfahren gehört zum (verantworteten) Freiraum jeder Lehrkraft.
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Ermuntern Sie jedoch alle Lehrer zu einem Unterricht, der modernen Ansprüchen Rechnung trägt: Methodische Vielfalt, Individualisierung des Unterrichts, Gruppen- und Partnerarbeit, reflektierter Einsatz von Medien und die vielen Chancen eines “offenen Unterrichts” (fälschlicherweise “Freiarbeit” genannt) gehören heute zur “Grundausstattung” des Lehrens und Lernens.
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Besonders junge Lehrkräfte (“Lehramtsanwärter”) freuen sich über Ihre moralische Unterstützung, wenn es um die Anerkennung eines engagierten und schwungvoll organisierten Unterrichts geht.
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Fortbildungsmaßnahmen (z.B. {GEB-Beginn} ein pädagogischer Tag {GEB-Ende}) kommen letztlich auch Ihren Kindern zugute. Unterstützen Sie die Fortbildungsbereitschaft (v.a. dienstälterer Lehrkräfte) - auch wenn es eine Woche lang zu Vertretungen im Unterricht kommt.{HSSM-Ende}
Nutzen sie die Gelegenheit, die Sprechstunden der Lehrer wahrzunehmen und kommen Sie zum Elternsprechtag. Gefunden beim LEB-Niedersachsen: Gibt es etwas Angenehmeres als anlässlich eines Elternsprechtages von den Stärken des eigenen Kindes zu erfahren? Im Interesse ihres Kindes verstehen Sie sich nicht nur als „Defizitfahnder", sondern entwickeln Sie sich zum „Schatzsucher".
freundlicher Gruß
Web-Ag, GEB-Konstanz

Anlehnungen wurden gemacht aus: Stadtelternrat Buxtehude; Kreiselternrat Hohenlohe; Steffen Riedel in AHA!(AdJ im VBE) Arbeitshilfen für Anwärter (junge Pädagogen) 3/2006, Redaktion AHA, VBE, Behrenstraße 23/24 · 10117 Berlin,;
[GG] Gymnasium Gerlingen: Miteinander ... , Nützliches und Wissenswertes für Eltern,
Stadt Nürnberg: Wir sind für Sie da, Bündnis für Familie;
[HSSM] Hans Seidel Stiftung, Bildungswerk, Leitfaden für Elternbeiräte 4. Auflage, München 2002, ISBN 3-88795-150-6, für LEB-Bayern

Bezeichnung

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Bemerkung

Der Elternbeirat - warum ist der so wichtig?

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8 A4

Autorin: Barbara von Schnurbein, www.familienhandbuch.de

Eltern und Schule als Partner

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Autor: Martin R. Textor, www.familienhandbuch.de 

Informationen für Eltern

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5 A4

zur Elternarbeit, von lehrer-online.de 

Elternarbeit als Pluspunkt

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222 KB

Von der Beziehungskiste zur Partnerschaft;
Schulleiter Johannes Baumann über die Vorteile aktiver Elternarbeit an der Schule;
aus: Schule im Blickpunkt, 9/2006

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Online bereit gehaltene Protokolle und Einladungen senken den Papierverbrauch und sparen Zeit. Auch was der GEB in der jüngsten Vergangenheit publiziert hat, ist für die neu hinzu kommenden Eltern von Interesse.

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