geb-konstanz
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Viele Schwäne brüten am Bodensee...
Bild: Schwan, Cornelia Hipp; www.cohipp.de/kunst









Durch die Elternvertretung soll eine Verbindung zwischen dem Elternhaus und der Schule geschaffen werden. Sie soll auch mithelfen, Problemen vorzubeugen und Konflikte der Schüler mit der Schule und dem Elternhaus zu erörtern und wenn es möglich ist, auch zu lösen.

Begründung von Lehrerkonferenzen an Schulen: Die Schulverfassung enthält wegen des staatstragenden Demokratieprinzips kollektive und direktoriale Ausprägungen. Durch die Institutionalisierung von Lehrerkonferenzen ist der kollektive Bereich zu ordnen und zu regeln.
 

 

ElternBeiratsVerordnung (E)   Schulgesetz (§)   Konferenzordnung (KO)

 

 

Klassen-Elternversammlung

(Elterngruppe in der Klassenpflegschaft)

E 8, 5

Ebene

Klasse einer Schule, Jahrgangsstufe

 

Typ

reines Elterngremium (insbesondere während der Dauer der Wahl der Klassenelternvertreter innerhalb der Klassenpflegschaftssitzung) außerhalb der Klassenpflegschaft, wenn sie ohne Lehrer tagen will

E 8, 5

Teilnehmer

Eltern der Schüler

 

Vorsitz:

Klassenelternvertreter
Vorrangige Aufgabe: Kontakt zwischen Elternschaft und Schule herstellen und pflegen. Empfohlen wird ein regelmäßiger Kontakt zum Klassenlehrer, auch außerhalb der Klassenpflegschaft

§56,4

Wann:

Innerhalb der Klassenpflegschaft: mindestens einmal im Schulhalbjahr;
1. Sitzung spätestens 6 Wochen nach Schuljahrbeginn

E 14,1 S. 2
§56,5

Was:

Wahl des Vorsitzenden und Stellvertretung

Außerschulische Aktionen der Klasse (Wandertag, Klassenfest)

Neuwahl und vorzeitige Beendigung Elternvertretung

Vorschläge für die Klassenkonferenz 

§57, 3 S1
E 14, 1

E 16, 2

KO 11, 3S.1

Empfehlung

Um Missverständnissen vorzubeugen: Wenn ohne Klassenlehrer getagt wird, diesen darüber informieren. Nichtöffentlichkeit muss gegeben sein.

 

Elterngespräch & Elternsprechtag

Eltern-Sprechstunden - Elternsprechtag

Aus:
http://www.elternrat-niedersachsen.info/


„Die Lehrkräfte müssen die Erziehungsberechtigten über die Entwicklung ihres Kindes in der Schule, über sein Verhalten sowie über Lernerfolge und Lernschwierigkeiten unterrichten. Die Erziehungsberechtigten sollten die Lehrerinnen und Lehrer über die Lebensumstände ihrer Kinder und über die eigene Erziehungspraxis informieren.

Deshalb richtet sich die Aufforderung, den Elternsprechtag für einen Informationsaustausch zu nutzen, an alle Erziehungsberechtigten und nicht nur an diejenigen, bei denen Problembereiche zu erörtern sind. Gibt es etwas Angenehmeres als anlässlich eines Elternsprechtages von den Stärken des eigenen. Kindes zu erfahren? Im Interesse ihres Kindes verstehen Sie sich nicht nur als „Defizitfahnder", sondern entwickeln Sie sich zum „Schatzsucher".

(15.4.2005, Reformatierung: GEB-Konstanz)

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Der nachfolgende Text stammt aus http://www.leb-bw.de/eltern.htm, Landeselternbeirat Baden-Württemberg.

Im Text von Prof. Konrad Ruf zur Elternmitarbeit an Schulen wurde vom GEB-Konstanz der Teil zum Thema Elterngespräch (1. Ebene) entnommen. Der Text wurde neu gegliedert. Fett-Formatierungen sind nicht Bestandteil des Originaltextes.

„Grundlage der Elternarbeit an den Schulen ist die Landesverfassung Artikel 15 Abs. 3.

Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, muss bei der Gestaltung des Erziehungs- und Bildungswesens berücksichtigt werden. Die Folgen aus der Verfassung sind die Einbeziehung der Eltern als verantwortliche Partner in den Schulalltag.

Die Elternmitarbeit ist möglich auf zwei Ebenen:

1. Ebene: Das persönliche Gespräch von Eltern

2. Ebene: Elternmitarbeit in den Gremien.

1. Ebene : Das persönliche Gespräch von Eltern (Eltern-Sprechstunden)

Im Gespräch mit den Lehrern der Schüler und Schülerinnen und mit dem / der Schulleiter/in, soweit ausschließlich das eigene Kind betroffen ist. Bei der Entscheidung über die Pflicht zum Besuch der Sonderschule gem. § 82 SchulG

Das persönliche Gespräch von Eltern, unabhängig von der Tätigkeit eines gewählten Elternvertreters mit den einzelnen Lehrer/innen ihres Kindes, mit dem Rektor/Rektorin und auch mit Verantwortlichen der Schulverwaltung.

Der Schwerpunkt sollte dabei das persönliche Gespräch mit den Lehrer/innen ihres Kindes, der Klassenlehrer/innen und Fachlehrer/innen, sein. Dazu bieten die Lehrer/innen Sprechstunden an, die möglichst häufig besucht werden sollten.

Ein Gespräch sollte nicht nur stattfinden, wenn es Schwierigkeiten beim Schulbesuch des Kindes gibt, sondern auch dann, wenn sie sich über die aktuellen Verhältnisse informieren wollen. Ebenso kann ein Gespräch auch stattfinden, wenn Sie Positives über einen gelungenen Unterricht oder über eine gute außerunterrichtliche Veranstaltung mitteilen wollen. Gerade letzteres sollte nicht vergessen werden, da auch Lehrer/innen Menschen sind und positive Rückmeldungen möglicherweise zu selten sind, aber einzelnen Lehrern gut tun können. Solche persönlichen Gespräche sollten im Geiste einer Partnerschaft zwischen Schule und Elternhaus geführt werden, vor allem dann wenn kritische Anmerkungen mitzuteilen sind.

Eltern sollten sich nicht davon abhalten lassen, auch wenn sie befürchten, dass es zu Lasten des Kindes geht. Diese Gefahr besteht in der Tat, wenn nur Vorwürfe gemacht werden. Wichtig ist aber, dass kritische Punkte sachlich begründet sind. Kritik darf sich nicht in gegenseitigen Vorwürfen erschöpfen. Beispiele: Notengebung, Verhältnis Mitschüler, Unterricht, Hausaufgaben. Eine so vorgetragene Kritik kann konstruktiv sein, sie kann sich günstig auf das Verhältnis Lehrer/innen / Schüler/innen auswirken.

Zum miteinander sprechen gehört zwangsläufig auch das gegenseitige Zuhören. Es sollte verhindert werden, dass sich Gesprächspartner gegenseitig angegriffen fühlen; solche Gespräche sollten nicht als Auseinandersetzung mit Vorwürfen geführt werden. Versuchen wir eine Gesprächskultur zu entwickeln, gehen wir partnerschaftlich miteinander um.“

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Dieser Text stamm von
http://www.eltern-karlsruhe.de/

aus:
Hinweise für Elternvertreter – nützliche Tipps

Das Gespräch mit dem Lehrer

Gespräche außerhalb des Elternsprechtages sind meist mit beklemmenden Gefühlen verbunden weil,

    • Elternseite: man erwartet schlechte Nachrichten oder Vorwürfe
      (oft werden dies Erwartungen erfüllt)
    • Lehrerseite: Man erwartet schlechte Nachrichten oder Vorwürfe
      (oft werden diese Erwartungen erfüllt)
    • Folge:

Beim Aufeinandertreffen von Eltern und Lehrerin

    • - Eltern halten Abstand
    • - Lehrer halten Abstand

Jedoch, wenn Eltern oder Lehrer unter sich sind, werden Schulerfahrungen sehr schnell zum Hauptthema einer Unterhaltung.

Hinweise zum Gespräch mit dem Lehrer

    • Achten Sie auf regelmäßigen Kontakt mit dem Lehrer.
    • Eine gute Vorbereitung von Elternseite,
       (auf Zettel notieren, nicht allzu viele Punkte) ist wichtig,
    • festen Gesprächstermin vereinbaren (nicht zwischen 2 Stunden),
    • zielgerichtete Gesprächsführung,
    • gleichberechtigte Zusammenarbeit,
       (Elternteil= EIternfachmann; Lehrer = pädagogischer Fachmann)
    • konstruktive Gesprächshaltung (sachlich bleiben, Kritik nur im Einzelnen)
    • Lehrer wollen, wie alle Menschen, Anerkennung für das was sie leisten,
    • bei den Tatsachen bleiben (sprechen Sie nur über das, was Sie wissen, beobachtet haben oder
       Ihr Kind gesagt hat),
    • Bringen Sie im Gespräch mit dem Lehrer Ihre Gefühle, Ihre Betroffenheit oder Ihre Sorgen zum
       Ausdruck (Ergänzung des Gesamtbildes),
    • Seien Sie offen für die Stellungnahme des Lehrers.
       Hören Sie genau und vorurteilsfrei zu (Missverständnisse),
    • Seien Sie stets der Anwalt Ihres Kindes, ohne jedoch mit dem Kind Front gegen den Lehrer zu
       machen,
    • Halten Sie Kontakt zu anderen Eltern. Versuchen Sie nicht, Alleingänge zu machen, denn:
       Gemeinsamkeit macht stark!

 Rechnen Sie mit der Möglichkeit, dass Sie einzelne Ziele des Gesprächs nicht erreichen. Lassen Sie sich nicht entmutigen, denken Sie erneut nach und vereinbaren Sie einen neuen Termin.

__________________________________________________________________________________________

FOCUS Nr. 19 , Seite 58, 2005

Ein Miteinander anstreben

Die wichtigsten Regeln für ein gelungenes Lehrer-Eltern-Gespräch, erarbeitet von Psychoanalytiker Kurt Singer

Zuhören fördert das Gespräch

Die Sicht des Lehrers auf das Kind wahrnehmen und die eigene Eltern-Sicht erklären

Sich gut vorbereiten

Notizen machen über das, was man besprechen möchte. Das Kind in die Vorbereitungen einbeziehen.

Die Chance zur Verständigung geben

Nicht das Feindbild Lehrer aufbauen, nicht nach einem Schuldigen suchen. Besser versuchen, die Perspektive aller Beteiligten zu berücksichtigen.

Die Angst des Lehrers bedenken

Trotz eigener Ängste in die Sprechstunde gehen. Bedenken, dass auch Lehrer Ängste vor Eltern haben. Das Anliegen in nicht aggressiver Form vorbringen.

Auch über das „Kind“ sprechen

Über Vorzüge, Neigungen, Freunde, den Kummer und die Hilfsbedürftigkeit des Kindes reden, nicht ausschliesslich die Schulleistungen thematisieren

Lehrer brauchen ein gutes Wort

Berichten, wenn das Kind etwas Freundliches aus der Schule erzählte, vom Unterrichtsthema begeistert war oder Lernfortschritte erzielte.

Kein Generalangriff

Schildern, wie z.B. die taktlose Behandlung des Lehrers auf das Kind gewirkt hat, nicht generell pädagogische Unfähigkeit vorwerfen.

Wünsche vortragen, nicht belehren

Nicht formulieren, was der Lehrer tun soll, sondern was sich verändern soll.

Keine Überzeugungsmachtkämpfe

Die Grundhaltung, dass man eine Übereinkunft erreichen möchte, ist wichtiger als Recht-haben-Wollen. Einspruch sollte argumentativ und wo es möglich, mit Handlungsvorschlägen verknüpft sein, nicht persönlich angreifend.

Das Gespräch in die Hand nehmen

Nicht dem Lehrer das Gespräch überlassen, nicht nur reagieren, sondern eigene Themen und Fragen einbringen

Schuldzuweisungen vermeiden

Keine Vorwürfe aussprechen, aber die eigenen Ansichten verdeutlichen

Verständigungsprozess

Nicht alle Differenzen können ausgeräumt werden. Wenn das Gespräch so endet, dass es weiter geführt werden kann, haben Lehrer und Eltern viel erreicht.



Klassenpflegschaft (Elternabend)

Zusammensetzung der Klassenpflegschaft

 

Schulgesetz (§);  Elterbeiratsverordnung (E)

 

 

Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken.

§55,1

 

Klassenpflegschaft (Elternabend)

$ 55, 2

Ebene

Klasse einer Schule, Jahrgangsstufe

E 11-13

Ersatzorgan

Klassen-Schülerversammlung

E 6, 2

Typ

gemischtes Gremium

 

 

 

 

Teilnehmer

Eltern der Schüler, wenn sie das Sorgerecht haben

Klassenlehrer,

kann: Fachlehrer, wenn laut Tagesordnung erforderlich

kann: Schulleiter, Vorsitzender des Elternbeirats, einladen

einladbar: Klassensprecher zu geeignetem Tagesordnungspunkt

§56,3 E 6, 1
E 8, 4 S1

E 8,4 S2

E 6, 2

§ 56, 3, S 2

Vorsitz:

Klassenelternvertreter (lädt ein und leitet die Versammlung),
stellvertretend: Klassenlehrer
Eine weitere Aufgabe des Klassenelternvertreters sowie des stellvertretenden Klassenelternvertreters ist es, die Sitzungen des Elternbeirats der Schule zu besuchen.

§56,4

Wahl:

Niemand darf an derselben Schule zum Klassenelternvertreter oder Stell- vertreter mehrerer Klassen gewählt werden Sofort nach der Wahl der Eltern- vertreter das Formular zur Meldung der Elternvertreter ausfüllen und dem Klassenlehrer zur Weiterleitung an das Sekretariat der Schule geben.

 

Wann:

mindestens einmal im Schulhalbjahr;
1. Sitzung und Wahl der Elternvertretung spätestens 6 Wochen nach Schuljahrbeginn. Einberufung durch den amtierenden Klassenelternvertreter in Absprache mit dem Klassenlehrer. Bei neu gebildeten Klassen wird die Einladung durch den Klassenlehrer bzw. Schulleiter vorgenommen.
Der jeweilige Klassenelternvertreter leitet die Sitzung, bei seiner Verhinderung der Klassenlehrer (der zweite gewählte Elternvertreter hat Funktion im Elternbeirat).
Wahl der Klassenelternvertreter erfolgt in der ersten Sitzung in ein-, zwei- oder dreijährigem Rhythmus, je nach Geschäftsordnung.
Nichtöffentlichkeit muss gegeben sein.

§56,5

Aufgabe:

Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus Klassenpfleg- schaft dient vor allem der Information und dem Meinungsaustausch über alle schulischen Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Er- ziehungsarbeit in der Klasse. Dieses Gremium soll bei Meinungsverschieden- heiten zwischen Eltern und Schule vermitteln. Angelegenheiten einzelner Schülerinnen und Schüler können nur mit Zustimmung der Eltern dieser Schüler geregelt werden.

§56,1

Elternabende mit ausländischen Eltern (Migranten)

Die Teilnahme dieser Eltern ist unverzichtbar.

Trotzdem kommen viele ausländische Eltern nicht zum Elternabend.

Gründe mögen sein:

  • Unkenntnis über deutsches Schulsystem - Elternmitwirkung ist ihnen unbekannt
  • Sprachschwierigkeiten
  • Schichtdienst
  • geringe eigene Schulbildung

Ein gleicher Informationsstand bei diesen Eltern sollte angestrebt werden wie bei deutschen Eltern.

Was kann ein Klassenelternvertreter tun, wenn Migranten-Kinder in den Klasse sind, deren Eltern er mit zu vertreten hat?

Vorschläge des GEB-Konstanz:

Direkte persönliche Ansprache und Einladung zum Elternabend, wenn dies sprachlich möglich ist. Versuch einer Vermittlung und Erklärung der Pflicht zur Elternmitwirkung im deutschen Schulrecht.

Gibt es Verständigungsprobleme, muss das Beiziehen eines Dolmetschers erwogen werden. Dann können zumindest Erklärungen über die Schule von diesen Eltern an deren Kinder weiter gegeben werden. Der Dolmetscher sollte dem Elternvertreter die Zusicherung geben können, dass die Anliegen einzelner Eltern oder Anliegen der Klasse bzw. der Schule von den Migranten-Eltern verstanden worden sind. In einem Eltern-Gespräch zur Lösung eines Schüler-Schüler- oder Schüler-Lehrer-Konflikts wäre man sicher gezwungen einen Dolmetscher hinzu zu ziehen. Was ist, wenn sich die Schule ein Leitbild und eine Schulordnung gegeben hat, die auch von Migranten-Eltern zur Kenntnis genommen werden muss?


Klassenkonferenz

 

ElternBeiratsVerordnung (E)   Schulgesetz (§)   Konferenzordnung (KO)

 

 

Klassen-Konferenz / Jahrgangsstufen-Konferenz

$ 56, 6

Ebene

Klasse einer Schule, Jahrgangsstufe

 

Typ

Lehrergremium

 

Teilnehmer

Lehrer der Klasse

beratend: Klassen-Elternvertreter und sein Stellvertreter

KO 11,
3 S.2

Vorsitz:

Klassenlehrer

§56,4

Was:

Zusammenwirken der Lehrer einer Klasse;
Koordinierung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten;
Informationsaustausch über Leistungsstandard der Schüler;
Zeugnis- und Versetzungsentscheide;
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen;
Zuweisung von Schülern zu Kursen, Gruppen , ...;
Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen;
Förderung der Schülermitverantwortung der Klasse;

In der Klassenkonferenz sind die von der Gesamtlehrerkonferenz beschlossenen Richtlinien zu Klassenarbeiten, Hausaufgaben, außerunterrichtlichen Veranstaltungen zuzuordnen und umzusetzen.

Klassen-Problematik: Alle Lehrer einer Klasse beraten über über erzieherische und unterrichts bezogene Fragen. Die Eltern der Klasse können dazu in bestimmtem Rahmen Themenvorschläge einreichen, und auf Wunsch dürfen die Elternvertreter an der Beratung dieser Themen teilnehmen.

KO §4

Achtung:

Nicht erörtert werden dürfen personale und soziale Angelegenheiten;

Beschlussfassungen haben die unmittelbare pädagogische Freiheit des Lehrers/Lehrerin zu beachten.

 

Elternbeirat

 

ElternBeiratsVerordnung (E)   Schulgesetz (§)

 

 

Elternbeirat

Rechte des Elternbeirats pdf

 

Ebene

Schule

E 11-13

Typ

reines Elterngremium

 

Teilnehmer

alle Klassenelternvertreter und. deren Stellvertreter der Schule, jeweils von den Eltern der Klassen zu Schuljahresbeginn (innerhalb 6 Wochen) gewählt.

Einladbar weitere Personen ohne Stimmrecht

§57,3 S.2

E14,1

E 27, 3

Vorsitz:

Elternbeirat wählt Vorsitzenden und Stellvertreter

Elternbeirat wählt Mitglieder der Schulkonferenz und Stellvertreter

§57,4

Wann:

mindestens einmal im Schulhalbjahr; 1. spätestens 6 Wochen nach Schuljahrbeginn

§56,5

Was:

Eltern informieren, Anteilnahme und Verständnis für Arbeit der Schule fördern,

Wünsche der Eltern beraten und der Schule unterbreiten,

bei Schulträger, Schulaufsichtsbehörde und in Öffentlichkeit für Schule eintreten,

Mitwirken beim Verbessern der Schulverhältnisse,

Schulleiter gibt entsprechende Informationen,

Elternbeirat wird gehört, bei Maßnahmen die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind

Anhörung bevor Schulleiter Maßnahmen trifft

§57,1














§ 57, 2 S.2

Schulkonferenz

 

Schulkonferenz                               Schulgesetz (§)

 

Ebene

Schule

 

Typ

gemischtes Gremium

 

Teilnehmer

Schulleiter, Elternbeiratsvorsitzender
+ 6 Lehrer, 5 Eltern bei Schulen ohne Schülerrat (6 Lehrer, 2 Eltern, 3 Schüler bei. Schulen mit Schülerrat) bei Schulen ab 14 Lehrerstellen bei kleineren Schulen: entsprechend Verordnung weniger

§47,9

Vorsitz:

Schulleiter, Stellvertreter: Elternbeiratsvorsitzender

§49,9

Wann:

mindestens einmal im Schulhalbjahr

§47,12

Was:

fördert Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern.
Die Schulkonferenz

  • entscheidet (bindend für Schulleitung und Lehrer):
    Schulpartnerschaft, schulfreier Samstag, Unterrichtsbeginn,
    Tag der Einschulung in Grundschule,
    Allgemeines zur Schülermitverwaltung,
    Stellungnahme gegenüber Schulträger zu Namensgebung, Änderung des Schulbezirks Stellungnahme zu Durchführung der Schülerbeförderung,
    Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
    Anforderung der Haushaltsmittel bei Schulträger
  • ist anzuhören:
    bestimmte Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz, Schulversuche, Änderung der Schulart, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Stellungnahme gegenüber Schulträger zu Ausstattung und Baumaßnahmen,
  • berät und setzt ihr Einverständnis voraus:
    Schul- und Hausordnung, Allgemeines zu Klassenarbeiten und Hausaufgaben, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Grundsätze zu besonderen Schulveranstaltungen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen
  • Die Schulkonferenz wirkt entscheidend bei der Besetzung der Schulleiterstelle mit

§47,1


§47,3







§47,4




§47,5




§40

Fachkonferenz

 

Fachkonferenz / Abteilungskonferenz

 

 

ElternBeiratsVerordnung (E)   Schulgesetz (§)   Konferenzordnung (KO)

 

Ebene

Schule

 

Typ

Lehrergremium

 

Teilnehmer

Lehrer der Schule; Fachkonferenzen werden durch die Gesamtlehrerkonferenz festgelegt

KO 11, 5

Vorsitz:

Schulleitung

§49,9

Was:

methodische und didaktische Fragen;
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen;
Verwirklichung der Bildungs- und Lehrpläne
Verwendung von Lehr- und Lernmitteln;
Vorschläge zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften;
Vorschläge für die Fortbildung von Lehrern;
fachspezifische Fragen zur Notenbildung;

Von der Fachkonferenz ausgesprochene Empfehlungen zum Haushalt sind in der Gesamtlehrerkonferenz zu beraten.

 

Achtung:

Nicht erörtert werden dürfen personale und soziale Angelegenheiten;

Beschlussfassungen haben die unmittelbare pädagogische Freiheit des Lehrers/Lehrerin zu beachten.

 

Gesamtlehrerkonferenz

 

Gesamtlehrerkonferenz (GLK)

 

 

ElternBeiratsVerordnung (E)   Schulgesetz (§)   Konferenzordnung (KO)

 

Ebene

Schule

 

Typ

Lehrergremium

 

Teilnehmer

Lehrer der Schule

Elterngruppe der Schulkonferenz kann teilnehmen an der Beratung ihrer Vorschläge

KO 11, 4 S2

Vorsitz:

Schulleitung

KO 11, 4 S1

Was:

Allgemeine Fragen der Klassenarbeiten und Hausaufgaben,
allgemeine Fragen der Erziehung und des Unterrichts,
Empfehlungen für allgemeine Maßstäbe bei Notengebung und Versetzung

Schul-Problematik: Fragen, die den gesamten Schulbetrieb betreffen, wie etwa einheitliche Maßstäbe bei der Notengebung, Verwendung von Haushaltsmitteln, Grundsätzliches über die Veranstaltung von Klassenfahrten und Schulfesten.
- Erlass der Schul-, Haus- und Pausenordnung
- Einheitliche Durchführung der rechts- und Verwaltungsvorschriften an der Schule.

Die Beschlüsse der GLK sind für Schulleiter und Lehrer bindend.

Von der Fachkonferenz ausgesprochene Empfehlungen zum Haushalt sind in der Gesamtlehrerkonferenz zu beraten.
Die Gesamtlehrerkonferenz kann über Angelegenheiten von Teilkonferenzen entscheiden.

Angelegenheiten, die in Lehrerkonferenzen nicht erörtert werden dürfen: personelle und soziale Angelegenheiten

KO §2

Achtung:

Beschlussfassungen haben die unmittelbare pädagogische Freiheit des Lehrers/Lehrerin zu beachten.

 

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der Runde Tisch

 

 

 

 

der Runde Tisch

 

Ebene

Schule

 

Typ

informelles Gremium

 

Organisation

Einladung von der Schulleitung

 

Teilnehmer

alle interessierten Schüler, Eltern, Lehrer; auch ohne Mandat

 

Thema

  • Entwicklung von Perspektiven für die Schulentwicklung
  • Vorschläge für das Schulprogramm

 

Klassenkonferenz

 

ElternBeiratsVerordnung (E)   Schulgesetz (§)   Konferenzordnung (KO)

 

 

Klassen-Konferenz

$ 56, 6

Ebene

Klasse einer Schule, Jahrgangsstufe

 

Typ

Lehrergremium

 

Teilnehmer

Lehrer der Klasse

beratend: Klassen-Elternvertreter und sein Stellvertreter

KO 11,
3 S.2

Vorsitz:

Klassenelternvertreter

§56,4

Was:

Klassen-Problematik

 

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Elternbeirat

 

ElternBeiratsVerordnung (E)   Schulgesetz (§)

 

 

Elternbeirat

 

Ebene

Schule

E 11-13

Typ

reines Elterngremium

 

Teilnehmer

alle Klassenelternvertreter und. deren Stellvertreter der Schule, jeweils von den Eltern der Klassen zu Schuljahresbeginn (innerhalb 6 Wochen) gewählt.

Einladbar weitere Personen ohne Stimmrecht

§57,3 S.2

E14,1

E 27, 3

Vorsitz:

Elternbeirat wählt Vorsitzenden und Stellvertreter

Elternbeirat wählt Mitglieder der Schulkonferenz und Stellvertreter

§57,4

Wann:

mindestens einmal im Schulhalbjahr; 1. spätestens 6 Wochen nach Schuljahrbeginn

§56,5

Was:

Eltern informieren, Anteilnahme und Verständnis für Arbeit der Schule fördern,

Wünsche der Eltern beraten und der Schule unterbreiten,

bei Schulträger, Schulaufsichtsbehörde und in Öffentlichkeit für Schule eintreten,

Mitwirken beim Verbessern der Schulverhältnisse,

Schulleiter gibt entsprechende Informationen,

Elternbeirat wird gehört, bei Maßnahmen die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind

Anhörung bevor Schulleiter Maßnahmen trifft

§57,1














§ 57, 2 S.2

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Schulkonferenz

 

Schulkonferenz                               Schulgesetz (§)

 

Ebene

Schule

 

Typ

gemischtes Gremium

 

Teilnehmer

Schulleiter, Elternbeiratsvorsitzender
+ 6 Lehrer, 5 Eltern bei Schulen ohne Schülerrat (6 Lehrer, 2 Eltern, 3 Schüler bei. Schulen mit Schülerrat) bei Schulen ab 14 Lehrerstellen bei kleineren Schulen: entsprechend Verordnung weniger

§47,9

Vorsitz:

Schulleiter, Stellvertreter: Elternbeiratsvorsitzender

§49,9

Wann:

mindestens einmal im Schulhalbjahr

§47,12

Was:

fördert Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern.
Die Schulkonferenz

  • entscheidet (bindend für Schulleitung und Lehrer):
    Schulpartnerschaft, schulfreier Samstag, Unterrichtsbeginn,
    Tag der Einschulung in Grundschule,
    Allgemeines zur Schülermitverwaltung,
    Stellungnahme gegenüber Schulträger zu Namensgebung, Änderung des Schulbezirks Stellungnahme zu Durchführung der Schülerbeförderung,
    Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
    Anforderung der Haushaltsmittel bei Schulträger
  • ist anzuhören:
    bestimmte Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz, Schulversuche, Änderung der Schulart, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Stellungnahme gegenüber Schulträger zu Ausstattung und Baumaßnahmen,
  • berät und setzt ihr Einverständnis voraus:
    Schul- und Hausordnung, Allgemeines zu Klassenarbeiten und Hausaufgaben, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Grundsätze zu besonderen Schulveranstaltungen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen
  • Die Schulkonferenz wirkt entscheidend bei der Besetzung der Schulleiterstelle mit

§47,1


§47,3







§47,4




§47,5




§40

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Lehrerkonferenz

 

Lehrerkonferenz

 

 

ElternBeiratsVerordnung (E)   Schulgesetz (§)   Konferenzordnung (KO)

 

Ebene

Schule

 

Typ

Lehrergremium

 

Teilnehmer

Lehrer der Klasse

kann beratend hinzugezogen werden: Elternvertreter und sein Stellvertreter

KO 11, 5

Vorsitz:

Schulleitung

§49,9

Was:

Schul-Problematik

 

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Gesamtlehrerkonferenz

 

Gesamtlehrerkonferenz (GLK)

 

 

ElternBeiratsVerordnung (E)   Schulgesetz (§)   Konferenzordnung (KO)

 

Ebene

Schule

 

Typ

Lehrergremium

 

Teilnehmer

Lehrer der Schule

Elterngruppe der Schulkonferenz kann teilnehmen an der Beratung ihrer Vorschläge

KO 11, 4 S2

Vorsitz:

Schulleitung

KO 11, 4 S1

Was:

Schul-Problematik

 

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der Runde Tisch

 

 

 

 

der Runde Tisch

 

Ebene

Schule

 

Typ

informelles Gremium

 

Organisation

Einladung von der Schulleitung

 

Teilnehmer

alle interessierten Schüler, Eltern, Lehrer; auch ohne Mandat

 

Thema

  • Entwicklung von Perspektiven für die Schulentwicklung
  • Vorschläge für das Schulprogramm

 

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Elternstammtisch

 

 

 

 

Elternstammtisch

 

Ebene

Klasse

 

Typ

Informeller Austausch mit anderen Eltern und Lehrern

 

Organisation

Spontane oder geregelte Verabredungen außerhalb der Klassen-Elternversammlung; auch von Kirchengemeinden als Institution eingerichtet;

 

Motiv

Nicht selten tragen ungeklärte Missverständnisse dazu bei, dass Eltern bzw. Lehrer* einander in einem falschen Licht betrachten. Die Lehrer lernen unsere Kinder vorwiegend aus dem Unterricht kennen. Wir Eltern haben keinen Einblick in den Schulalltag und nähren unser „Wissen“ darüber hauptsächlich aus den Erzählungen unserer Kinder.

 

Zielgruppe

Eltern bzw. Erziehende; Lehrerkollegium,

 

Thema

Erziehungsfragen , schulische Fragen, Unterrichts-Probleme; kreativer Gedanken- und Erfahrungsaustausch; Anregungen und Tipps für ein familiäres Zusammenleben; Themenabende zu einem bestimmten Thema (z.B. Kinder in den verschiedenen Lebensphasen); in Erfahrung bringen, wo Hilfe gebraucht wird und wo man als Eltern helfen kann;
Probleme der Schule lösen helfen und neue Ideen in die Welt setzen

 

Umgebung

Gemütliche, nette Atmosphäre;
da wo Zeit ist für ein wirkliches Gespräch über gemeinsame Belange;

 

Empfehlung

Elternstammtische dürfen sich nicht als außerschulische Opposition verstehen, sondern müssen Wert legen auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrer

 

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interaktive Elternarbeit

interaktive Elternarbeit

FOCUS 19/2005, Seite 57

Die Entdeckung des Resonanzbodens

Die städtische Wilhelm-Busch-Realschule wagte ein Experiment: Lehrer und Eltern gaben die festgefahrene Frontstellung auf und gingen aufeinander zu. Das Kultusministerium prämierte den erstaunlichen Erfolg.

Eine kleine Korrektur verbesserte die gesamte Atmosphäre. „Vor ein paar Jahren haben wir den Elternabend umgestaltet", erinnert sich Renate Harder, seit 13 Jahren Lehrerin an der städtischen Wilhelm-Busch-Realschule in München-Perlach (720 Schüler). Die Väter und Mütter quetschten sich nicht in die Pennälerbänke, sie gruppierten sich im Kreis, hefteten sich Namensschilder an den Pulli und diskutierten, was eine gute Schule ausmache.

Zum ersten Mal entwickelte sich bei einer solchen Pflichtzusammenkunft ein Gespräch. Statt sich mit heruntergeklapptem Visier zu bekriegen, tauschten Lehrer und Eltern ihre Ideen über Erziehung, Bildung und Verantwortung aus. Eine Revolution im Umgang miteinander, der in Perlach seither „interaktive Elternarbeit“ heißt.

„Das Sich-Öffnen, der Dialog sind uns wichtig“, skizziert Konrektorin Ursula Leis die grobe Linie. So bietet die Schule Informationsveranstaltungen zu Themen wie Drogen, Gewaltprävention oder Essstörungen. Arbeitskreise beschäftigen sich mit allem was Eltern bewegt. Selbstverständlich sitzen Mütter in den pädagogischen Konferenzen, tagen mit der Schulentwicklungsgruppe und gehören zum Jahrgangsstufenteam. Ein Lehrer-Eltern-Fest markiert den Schuljahresbeginn - Kontaktpflege in lockerer Atmosphäre.

Zusätzliche Veranstaltungen und veränderte Gremienbesetzung allein reichen nicht. Die Lehrer wagten sich heraus aus der Rüstung der distanzierten Autoritätsperson. „Wir wenden uns dem Schüler zu", erläutert Mathelehrerin Harder die neue Position. „Ein enger Kontakt zum Elternhaus gehört unbedingt dazu."

Das neue Rollenverständnis birgt Unwägbarkeiten. „Wir sind als Person stärker gefordert und werden angreifbarer", weiß Sportlehrerin Hilde Brandt. Ein Risiko, das durch gegen-seitiges Vertrauen aufgewogen wird.

Zufrieden mit dem neuen Kurs scheinen alle Beteiligten. „Wir werden gehört, fühlen uns verstanden, und jedes Gespräch findet Resonanz", lobt Elternbeiratsvorsitzende Irene Geiger, die sich zuvor an zwei anderen Schulen engagierte und vom Teamgeist in Perlach begeistert ist. „Hier sind alle Eltern aktiv, nicht nur die Beiratsmitglieder, beobachtet sie. Die Fähigkeiten von weit über 1000 Erwachsenen stehen zur Verfügung. „Das ermöglicht manches, was sonst nicht möglich wäre“, weiß Konrektorin Leis. Zufrieden war auch das Kultusministerium und verlieh der Schule im vergangenen Jahr einen Preis wegen ihrer innovativen Elternarbeit.

Die Schüler profitieren. Der intensive Kontakt zwischen Schule und Elternhaus lässt manche Schwierigkeit gar nicht zum Problem wachsen. Das partnerschaftliche Miteinander der Erwachsenen lässt die Kinder Zutrauen fassen und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Sogar die Feste seien besser geworden, seit alle mitmachen.

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Schul-Fortbildungen

 

Schul-Fortbildungen

 

 

ElternBeiratsVerordnung (E)   Schulgesetz (§)   Konferenzordnung (KO)

 

Ebene

Schule oder mehrere Schulen

 

Typ

gemischt für Eltern und Lehrer

 

Organisation

Oberschulamt bzw. Staatliches Schulamt

Interesse anmelden beim Schulamt

 

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Förderverein der Schule

 

Förderverein der Schule

 

Ebene

Schule

 

Typ

Lehrer, Eltern, ehemalige Schüler, Freunde der Schule

 

Aufgabe

Förderung der Schule

Zuschüsse in sozialen Härtefällen für z.B. Studienfahrten

Preise aussetzen für besondere Leistungen

kulturelle Angebote an Schule

 





Bezeichnung

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Bemerkung

in England: Arbeit der Schule mit Eltern

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GEB-Konstanz     Schul-Gremien    nach oben

Kontakt

Der Gesamtelternbeirat der Stadt Konstanz stellt sich vor, gibt Einblick in seine Vergangenheit, erläutert seine aktuelle Arbeit und vermittelt seine Visionen.

Konstanzer Eltern möchten über die Schulen ihrer Kinder wohl informiert sein. Bei 'Schulentwicklung' geht es um die Zukunft der Schulen allgemein. Als Elternbeirat muss man hierüber sachkundig sein.

Elternrechte und Elternpflichten werden in den Konventionen und Gesetzbüchern gezeigt. Elternvertreter müssen sich mit dem Schulrecht vertraut machen. Errungenschaften will zeigen, was Sozialwerke und Initiativen leisten.

Die ehrenamtliche Arbeit als Elternvertreter oder Elternbeirat soll mit Rat und Organisationsmitteln unterstützt werden. Schulische und familiäre Erziehung greifen ineinander. Elternschaft muss erlernt werden. Vielleicht finden Sie bei uns ein paar nützliche Beiträge.

Online bereit gehaltene Protokolle und Einladungen senken den Papierverbrauch und sparen Zeit. Auch was der GEB in der jüngsten Vergangenheit publiziert hat, ist für die neu hinzu kommenden Eltern von Interesse.

Was hat sich auf unserer Homepage getan? Ein Ferienkalender ist zur Hand mit der Anzeige ein Jahr im Voraus. Einladungen zum Thema Kindererziehung, Schule und Bildung in der Region sollten Sie auch bei uns finden.