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Wir leben in einer Zeit in der es heißt, dass Bildung und Ausbildung unserer Kinder das Wichtigste überhaupt seien.
In einer solchen Zeit haben Elternvertreter eine zusätzliche Kontrollaufgabe und müssen helfen festzustellen, ob die Unterrichtssicherheit an staatlichen Schulen gegeben ist.
Die Unterrichtssicherheit ist gegeben, wenn tatsächlich das unterrichtet wird, was der Stundenplan vorgibt. Unterrichtsausfall bedeutet, nicht erteilte Stunden gemäß Stundenplan, abwesende Lehrkräfte, Vertretung und Mitbetreuung.
Dies zu messen ist Aufgabe der Qualitätssicherung für Schulen.
Momentan haben Eltern in Baden-Württemberg nicht den Eindruck einer Unterrichtssicherheit.
Täglich erleben Eltern Stundenausfall in Folge von Lehrermangel, der als Folge der Einstellungspolitik der Landesregierung gesehen wird.
Irgendwann bricht sich der zunehmende Unmut der Eltern Bahn.
Es kommt zu Protestkundgebungen und es bilden sich Initiativen gegen Unterrichtsausfall.
Am 19.4.2008 war in Stuttgart eine zentrale Demonstration gegen den Lehrermangel, an der auch Vertreter des
GEB-Konstanz teilnahmen.
Wenn Lehrer erkranken, können Fremdsprachen und Naturwissenschaften oft wochenlang nicht unterrichtet werden.
Fehlen Lehrkräfte für die Krankheitsvertretung, dann steigt auch die Zahl der Überstunden, die Lehrer an Schulen leisten. Unterrichtsausfall bzw. Stundenausfall bedeutet für die Eltern, den versäumten Stoff mit ihren Kindern selbst zu bearbeiten oder für teure Nachhilfe zu bezahlen.
Empfindet die Elternschaft, dass Unterrichtsunsicherheit gegeben ist, kann sie fordern, dass mit besserer Personalausstattung an den Schulen sich die Unterrichtsversorgung deutlich verbessern muss.
Der Kultusminister, hält die Kritik der Eltern für unberechtigt und ihre Wahrnehmung der Situation für „überzogen“ (2/2008).
Eine Stichprobe zum Unterrichtsausfall im November 2007 habe keine auffallenden Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben.
Wollen Eltern es nicht bei Beschwichtigungen belassen, weil sie den täglichen Stundenausfall erleben und ihnen ein Minister unterstellt, sie seien unfähig, die wirkliche Situation zu erkennen, dann muss man zu Messmethoden greifen um das eigene Erleben zu beweisen.
Die lokale Elternvertretung könnte eine Statistik aufstellen aus der erkennbar ist, an welchen Schulen in Konstanz am meisten der Unterricht ausfällt.
Aufgrund der vielfältigen Hinweise von Eltern, Lehrern, Schülern wäre eine öffentliche Aufzeichnung möglich, wenn man sich über die Kriterien zur Messbarkeit geeinigt hätte.
In der politischen Auseinandersetzung zwischen Elterninteressen und oberster Schulbehörde muss immer die Frage wiederholt gestellt werden: Wessen Aufgabe es ist für die ausreichende Lehrerzuweisung zu sorgen? Aus der Sicht der Eltern ist es das Kultusministeriums und nicht die einzelne staatliche Schule.
Es sei denn, die Schule verfüge über Befugnisse und ein Budget für solche Zwecke.
Es gilt offizielle Kennziffern zu bilden, die für eine Qualitätssicherung eine Aussage zulässt.
Nehmen wir an die offizielle Ausfallziffer des Pflichtbereichs laute 3%, dann wäre die Aussage zulässig, dass die Dienstleistung „Schul-Pflichtstunden“ mit einer Wahrscheinlichkeit von 3% während der Nutzungszeit (Schulzeit) ausfällt.
Drei Prozent wären zu hoch. Ziel sollte sein, diesen Wert mit den richtigen Massnahmen unter ein Prozent zu drücken.
Aufgabe der Elternvertretungen hierbei ist, darüber zu wachen, ob ein in der Theorie gut klingendes Konzept zur Abhilfe in der Praxis eingehalten wird.
Es liegen Messbarkeitskriterien vor zur Erfassung der Stundenausfälle, um die Realität wieder zu geben. Unterschiede gibt es in der Ansicht zur Gewichtung zwischen Elternschaft und oberster Schulbehörde.
Wenn kein Unterschied gemacht wird zwischen fachfremder Vertretung (z.B. wenn ein Deutsch-Lehrer eine Mathe-Stunde übernimmt) und fachgerechter Vertretung, muss eine Unterrichtsausfallstatistik Anlass zur Hinterfragung geben.
Aus der Sicht der Eltern ist eine fachfremd überbrückte Zeit eigentlich wie ein Ausfall zu werten.
Hinzu sind zu zählen auch alle de-facto-Unterrichtsausfälle wie Stunden von „Stillarbeit“ oder Lehrerbetreutung in zwei oder mehr Klassen gleichzeitig.
Außerdem ist zu klären für eine Statistik wie es zu handhaben ist, wenn zur Verhinderung von Stundenausfall Teilungs- und Förderstunden aufgehoben werden. Als verborgene Ausfälle könnten auch Zusammenlegungen von Klassen gesehen werden. Diese Stunden wären aber für Schulen mit hohem Migrationsanteil besonders wichtig.
Eine Schule muss berichten können, wieviel Prozent der Stundenvertretung aus dem Pool der Vertretungsreserve kommt. Geregelt ist, wieviel Lehrerstunden die Schulen zu ihrer 100%-Ausstatuung dazubekommen, um den Unterrichtsausfall zu verhindern.
In einer Ausfallstatistik kann es sein, dass im Vergleich zu Vorjahren die Prozentzahl der ausgefallnen Stunden in Bezug zu allen Stunden zurückgegangen ist aber der Anteil der Stunden, die vertreten werden, gestiegen ist.
Aus der Sicht der Eltern kann dies ein Beleg dafür sein, dass eine Schule Probleme hat, den Unterricht ordnungsgemäß anzubieten.
Man könnte für eine Statistik das qualitative Merkmal setzen, „Schule mit geringem Unterichtsausfall“ und „Schule mit sehr starkem“.
Man kann in einer Statistik Schulen gruppieren, die nur über geringen Unterichtsausfall klagen und diese prozentual vergleichen mit der Gruppe, die unter starkem Unterrichtsausfall klagen.
Damit kann ersichtlich werden, an welcher Schulart die meisten Stunden ausfallen.
Was könnten wirksame Schritte gegen den Stundenausfall an Schulen sein und ließe sich eine „Unterrichtsgarantie“ fordern?
Am einfachsten wäre sicher ein dauerhafter Dialog zwischen Bildungsministerium, Bildungsausschuss, Schulämtern und Vertretern aller Schulformen und Landeselternvertretung, um schnell auf Unterrichtsausfälle reagieren zu können.
Man könnte den Ausbau der Selbstständigkeit von Schulen fordern.
Diese erhielten ein eigenes Budget zugestanden für Vertretungskräfte.
Rechtlich verbindlich könnte man im Schulgesetz formulieren, das Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg nicht nur das Recht auf gute Bildung haben, sondern auch das Recht auf eine Verlässlichkeit in der Bildung.
Dazu gehört eine Unterrichtsgarantie, die sicherstellt, dass der Stundenplan auch unterrichtet wird.
Improvisiert hat man immer schon mit Lehrerpools. Auch der GEB-Konstanz hatte 2004 eine Aktion gestartet, bei sich 9 Lehrkräfte bewarben.
GEB-Archiv 2004"
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Erhebungsbogen für Unterrichtsausfall
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Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen, 2007
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WEB-Master, GEB-Konstanz, 6/2008
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